Advent, Advent, ein Lichtlein brennt….

2.adventEs ist ja wunderschön, wenn man im Advent und zu Weihnachten stimmungsvolles Kerzenlicht hat. Das bringt gleich den Weihnachtszauber herbei. Aber es ist auch nicht ungefährlich, wie man weiß. Wie viel ist schon passiert! Das muss auch mal erwähnt werden. Mal wieder warnen die Versicherer in den Medien, wie gefährlich Kerzen an trockenen Kränzen und Weihnachtsbäumen in Wohnungen und Häusern sind. Hauptübel ist ja, dass man vergisst, die Kerzen auszumachen, abends oder wenn man das Haus verlässt. Es wird berichtet, dass allein 2012 bundesweit 11.000 Brände in der Vor- und Weihnachtszeit gemeldet wurden. 32 Millionen! Euro haben die Versicherungen bezahlt. Dann gibt es noch die Brände, für die die deutschen Versicherer nicht aufgekommen sind, diese sind  nicht zu beziffern.

Zum allgemeinen Interesse werden einige interessante Gerichtsurteile zitiert, die sich mit diesem Thema befasst haben: Da hatte es den klassischen Fall gegeben, dass eine Mieterin die Kerzen am Adventskranz nicht ausgepustet hatte, bevor sie zu Bett ging. Es gab einen Brandschaden von 25 750 Euro. Die Mieterin bestritt die Vergesslichkeit! Also hatte die Wohngebäudeversicherung des Vermieters Regress von der Bewohnerin  verlangt. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof; der BGH urteilte, dass die Versicherung  nur dann Schadenersatz von der Mieterin, also deren Haftpflicht, verlangen könne, wenn bewiesen sei, dass die Frau grob fahrlässig gehandelt habe. Einfache Fahrlässigkeit reiche nicht aus. (AZ: VIII ZR 67/06).

Einen ähnlichen Fall gab es, wo die Mieterin zur Toilette ging, während die Adventskerzen brannten. Dann schellte es an der Tür. Dummerweise fiel dabei die Wohnungstür zu. Während sie versuchte, wieder hinein zu kommen, brannte natürlich  die Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters regulierte den Schaden und verlangte auch Schadenersatz von der Mieterin. Aber das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte ab, es wäre auch hier nur leichte Fahrlässigkeit! (AZ: 7 54333/01). Etwas seltsam, der Fall, wo einer Advent im Sommer spielte! Da wurde noch ein stehen gebliebener Adventskranz angezündet, die Kerzen zwar beim Verlassen des Zimmers gelöscht. Doch die ausgetrockneten Zweige fingen irgendwie Feuer. D: 2 0 300 /00).

Besonders schlimm und wie oft schon vorgekommen: Wenn Kinder zündeln. Da haben vierjährige Kinder unmittelbar am Weihnachtsbaum mit Wunderkerzen gezündelt, so dass tragischerweise das ganze Haus abbrannte! Die Feuerversicherung des Hauseigentümers warf den Eltern vor, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben und verlangte Schadenersatz von den Mietern. Das OLG Frankfurt-Main war anderer Meinung. Man hätte nicht denken können, dass es so verheerende Folgen haben würde. Außerdem sei der Baum noch nicht ausgetrocknet gewesen. Die private Haftpflichtversicherung müsse nicht an Stelle ihrer Versicherten die Feuerversicherung entschädigen. (AZ: 3 U 104/05).

Was sagt uns das, lieber immer große Vorsicht walten lassen!

Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

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