Dekorieren – einfach so? nicht so einfach!

Wer möchte nicht gern außer in den eigenen vier Wänden auch im übrigen Haus für eine schöne Dekoration sorgen! Das ist gar nicht so einfach, wie ich kürzlich gelesen habe! Wenn man in einem Mietshaus wohnt, sollte man vorher den Vermieter fragen, ob man beispielsweise das Treppenhaus verschönern dürfte. Da bieten sich Bilder oder Poster an. Bei einer Eigentumswohnung sollte man die übrigen Eigentümer fragen.

Es gibt da ein interessantes Urteil, weil das jemand nicht gepasst hat scheinbar. (BGH V ZR 46/06). Fazit: Die Gestaltung des Treppenhauses ist nicht Sache des einzelnen Mieters. Das Gericht kommt aber zu der Ansicht, dass ein Mieter „zur Nutzung der Gemeinflächen berechtigt ist“, soweit der Gebrauch üblich ist und keine Belästigung darstellt. Außerdem, so das Gericht, wenn keine Gefährdung davon ausgeht und keine Vermüllung zu befürchten ist!

Da kommt gerade jetzt die Frage auf, wieweit man Oster- oder für später Weihnachtsdekoration anbringen darf? Daran hat sich wohl auch jemand gestört.

Ich fand dazu nämlich ein Urteil des Landesgerichtes Düsseldorf (Az 25 T 500/89): Dekoschmuck (Kranz oder Strauß) darf während der Feiertage an die Wohnungstür gehängt werden, wenn es nicht stört!

Da hoffe ich, dass es für alle, die es gern schön haben, weiterhin nur freundliche Mitbewohner gibt! (Ich kann da nichts Negatives aus eigenem Erleben berichten!)

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