Liebe im Büro…..Gut oder nicht gut?

Wie oft ist es schon passiert, dass sich zwei Menschen am Arbeitsplatz gefunden haben, es muss ja nicht unbedingt ein Büro sein. Da ist die Weihnachtsfeier, Betriebsausflug oder einfach die tägliche Nähe, die den Funken überspringen lassen können.

Dabei ist gerade das Büro eine der größten Kontaktbörsen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Kaffeeherstellers Jacobs verliebt sich jeder zehnte Deutsche bei der Arbeit. Nur im Freundeskreis oder beim Ausgehen findet man noch eher einen Partner.

Dabei ist es in Deutschland oft verpönt, als Paar beim gleichen Arbeitgeber zu arbeiten, so sieht das auch ein bekannter Psychologe. Denn durch viel Privates während der Arbeit kann es zu einem Leistungsabfall kommen. Aber genau gesagt, nicht nur bei dem Pärchen, auch der Rest des Teams ist oft betroffen. Sei es, dass man viel Zeit mit Beobachten und Klatscherei verbringt, oder sind da manche neidisch?

Arbeitsrechtlich kann der Chef eine Beziehung unter seinen Mitarbeitern allerdings nicht verbieten. Da gibt es sogar ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf aus dem Jahre 2005. Damals hatten Mitarbeiter gegen die sog. Ethikrichtlinie eines Tochterunternehmens einer amerikanischen Supermarktkette geklagt. Diese hatte nämlich Liebesbeziehungen unter den Angestellten verboten. Das Gericht befand, dass so etwas in das Persönlichkeitsrecht eingreift und somit unzulässig ist.

Allerdings darf die Arbeit nicht vernachlässigt werden, so wird noch mal ein Fachanwalt zitiert. Da kann der Chef durchaus eine Zurechtweisung aussprechen. Zulässig sei auch eine Versetzung in einen anderen Raum oder eine andere Abteilung. Es darf hierbei aber nur die Versetzung auf eine gleichwertige Position erfolgen. Auch muss der Betriebsrat darüber informiert werden. Dem steht es zu, unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Zustimmung zu einer solchen“ personellen Einzelmaßnahme“, wie es wörtlich heißt, zu verweigern.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

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