Magischer Anziehungspunkt -Duty-free Shops

Wer kennt sie nicht, die Duty-free Shops in Airports, in Flugzeugen oder auf Kreuzfahrtschiffen. Da gab es Wissenswertes zu lesen: Also, wie man weiss, dort werden Waren unversteuert verkauft – also ohne Zoll, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuer, wie auch der Zoll online erklärt.

Dabei ist wichtig, dass die Reisenden beim Einkauf im Duty-free Shop beim Einkauf die Freimengen beachten. So gilt beispielsweise, dass man bei der Rückkehr aus den USA nur einen Liter Spirituosen abgabenfrei mitbringen darf. Wer aus der EU reist und sich davor im Duty-free Shop mit Waren eindeckt, muss die Freimengen in seinem Zielland beachten.

Innerhalb der EU wurde der abgabenfreie Einkauf 1999 aufgehoben. Daraufhin wurden Duty-free um das Travel-Value-Konzept ergänzt, so wird von den Fachleuten erklärt.

Der Einzelhändler führt für die Verkäufe die Abgaben an das Finanzamt ab. Somit trägt er die Steuerlast und ermöglicht damit Passagieren – auch innerhalb der EU – weiterhin zu den niedrigeren Preisen einzukaufen. Einzige Ausnahme, so wird erläutert, bilden wegen der Banderolenpflicht Tabakwaren. Hier kommt das Tabaksteuergesetz zum Tragen, dass keine Preisreduzierung für Reisende inerhalb der EU erlaubt, so die Fachleute.

Foto: Ingo Büssing / pixelio.de

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