Nun ist der Schnee da und ganz Deutschland erstrahlt – wie heute – im weißen Kleid. Besonders die Kinder freuen sich wie jedes Jahr am meisten über die weiße Pracht (haben wir früher auch getan!) Der Verkehr leidet besonders jetzt zu den ersten starken Schneeeinbrüchen sehr.
Wie jedes Jahr, entbrennt aber auch die Diskussion bei den Anliegern der Straßen darüber,wer wann und wie viel Schnee beseitigen muss! Für Glatteis gilt natürlich dasselbe. Überall gibt es immer wieder Streitigkeiten mit Nachbarn, Mietern, Vermietern.
Da kommt eine Pressemeldung gerade recht, die noch mal das, was man eigentlich schon längst weiß oder wissen müsste, nochmal genau definiert:
Also, da wird die wichtige Frage nochmal beantwortet, wer eigentlich für Streu-und Räumpflicht zuständig ist. – Allgemein ist üblich, dass die Gemeinden ihre Verkehrssicherungspflicht der Bürgersteige auf die Eigentümer übertragen, deren Grundstücke an die Gemeindestraßen stoßen. Sind die Häuser vermietet, ist es so, dass die Räum- und Streupflicht auf einen (im Erdgeschoß wohnenden) oder mehrere Mieter überträgt. Da die Vermieter eigentlich ja für den Winterdienst zuständig und im Schadensfall mit verantwortlich sind, ist es wichtig, dass diese Pflicht schriftlích fixiert wird. Leider wird das oft nicht gemacht. Die Vermieter müssen auch regelmäßig kontrollieren, ob die Mieter dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommen.