Sehr begehrt – Ferienjobs

Gestern sass ich beim Friseur, da kamen zwei junge Mädchen und frugen nach einem Ferienjob. Leider vergeblich. Da fiel mir ein, dass ich etwas darüber gelesen hatte. Es wäre vielleicht interessant, es weiterzugeben.

Fast alle von uns haben schon mal in den Ferien gejobbt, ich habe beispielsweise auf dem Dorf bei der Ernte geholfen. Aber in früheren Jahren hat keiner nach Jugendarbeitsschutz und dergleichen gefragt. Da gibt es aus dieser Sicht sehr klare Vorgaben, wie ich erfahren habe: Unter 13 Jahren darf man eigentlich gar nicht arbeiten, außer bei Filmaufnahmen. Aber da habe ich schon öfter gehört und gelesen, da gibt es auch ganz strenge Regeln, was die Zeit angeht. Ab 13 Jahren darf man bis zu zwei Stunden Werbezettel austragen, was viele Schüler gern machen, als Babysitter tätig sein, Nachhilfeunterricht geben – wenn es gegen Bezahlung ist.

Mindestens 15 Jahre muss man alt sein, wenn man einen regelrechten Ferienjob bis zu vier Wochen annimmt. Dabei darf es sich nicht um schwere körperliche Arbeiten handeln, so das Gesetz. Die 5-Tage-Woche ist einzuhalten, bei 40 Stunden in der Woche. Da würde auch das Gewerbeaufsichtsamt streng darüber wachen betreffs der Vorschriften des Jugenarbeitsschutzgesetzes, so habe ich gelernt.

Es gelten dieselben Bedingungen bei regelmäßiger Arbeit wie für Erwachsene, das deshalb, weil auch 18-jährige Schüler ja als Erwachsene gelten. Für Schüler, die nur einen Ferienjob ausüben, fallen aber z. B. für den jeweiligen Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge an. Da gibt es lediglich eine Grenze, die bei zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres liegt, ohne Verdienstbeschränkung. So lauten die Bestimmungen, die ich entdeckt habe.

Dann ist die gesetzliche Unfallversicherung ein wichtiger Aspekt, da sind die Schüler auf jeden Fall versichert – für Rechnung ihres Arbeitgebers, wie es heißt. Krankenversichert sind Schüler sowieso über ihre Eltern. Da heißt es, solange sie nicht regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat verdienen.

Dann fand ich noch einen interessanten Artikel, der nicht unmittbar mit einem Ferienjob zu tun hat, aber mir neu war. Wenn volljährige Schüler regelmäßig jobben, so könnte das für die Eltern Folgen haben. Wenn nämlich die „Einkünfte und Bezüge“ eines Kindes, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt, 8004 Euro jährlich ( Sozialversicherungsbeiträge und steuerliche Werbungskosten abgezogen) beträgt, so endet der Anspruch auf Kindergeld – und zwar rückwirkend für das ganze Kalenderjahr.

Da habe ich mal wieder gesehen, man lernt nie aus!

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