Urlaub und das Gepäck ist weg………..

Es ist der Albtraum jedes Reisenden, egal wohin, dass das Gepäck nicht ankommt. Gespannt wartet jeder, ob auch alles auf dem Rollband zum Vorschein kommt. Nicht dass man dann allein dasteht ohne Koffer! Es kann durchaus passieren, denn laut Statistik geht bei Flugreisen jeder hundertste Koffer verloren. Meistens taucht er nach einigen Tagen wieder auf. Sollte das nicht der Fall sein, muss man reagieren.

Da gibt es Tipps von Experten bei der Verbraucherzentrale und beim Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, die veröffentlicht wurden:

Erstmal natürlich am Flughafen beim Gepäckschalter den Verlust melden, gilt auch für Handgepäck. Dort wird in der Regel von den Mitarbeitern geholfen, eine Schadensmeldung auszufüllen. Diese muss alle erforderlichen  Daten beinhalten. Grundsätzlich muss die Fluglinie für den Schaden aufkommen. Genaues hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es sind auch Ansprüche an den Reiseveranstalter möglich, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat. Man sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Gepäck an die Urlaubsadresse geliefert wird.

Am Urlaubsort hat man das Recht, Kleidung usw. für die ersten Tage zu kaufen, bis der Koffer auftaucht. Das auf Kosten der Airline bzw. des Reiseveranstalters. Natürlich nur, wenn das Gepäck auf der Hinreise verloren geht. Die Einkäufe müssen entsprechend dem Urlaub sein, die Quittungen aufbewahren, damit man die Ausgaben belegen kann.

Wenn man wieder daheim ist, den Schaden aufgrund der Gepäckverspätung spätestens bis drei Wochen nach Wiederauftauchen bei der Fluglinie melden. Taucht der Koffer nach 21 Tagen immer noch nicht auf, hat man das Recht, von der Fluglinie Schadenersatz zu verlangen. Dazu muss man einen erneuten Frageborgen ausfüllen mit den Angaben des Inhalts. Der Höchstbetrag, der erstattet wird, ist allerding 1.300 Euro.

Pauschalreisende können darüber hinaus zwischen fünf und 30 % des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck vom Reiseveranstalter zurückverlangen. Falls es während des ganzen Urlaubs nicht da ist, sogar 50 % des Gesamtreisepreises. Das muss innerhalb eines Monats nach Rückreise beim Veranstalter geltend gemacht werden.

Grundsätzlich sollte man natürlich Dokumente, Bargeld und Wertsachen immer im Handgepäck bei sich haben. Der Koffer sollte schon so gepackt sein, dass der Wert des Inhalts nicht 1.300 Euro übersteigt. Siehe oben, für alle Fälle! Dass man außerdem immer einen Aufkleber o.ä. am oder im Koffer anbringt, damit er evtl. zugeordnet werden kann, ist ja wohl auch selbstverständlich.

Dann die vielgepriesene Reisegepäckversicherung: Nach Ansicht der Experten macht diese nur wenig Sinn. Sie greift nämlich nur für den Zeitraum, in dem das Gepäck tatsächlich bei der Fluggesellschaft ist. Und sehr viele Dinge seien in den Verträgen von der Haftung ausgeschlossen, so die Fachleute. Also wer eine Versicherung abschließen möchte, beispielsweise für Wertgegenstände, sollte ich vorher gut informieren.

Wer sich genauestens schlau machen möchte, einfach mal googeln. Ich habe lediglich: Reisgepäck verloren gegangen –  eingegeben und bekam jede Menge Links angeboten mit Informationen.

Foto: Petra Schmidt / pixelio.de

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