Grillen auf der Terrasse. So der Fall, der vom Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96) entschieden wurde. Einem Wohnungseigentümer wurde generell das Grillen auf der Terrasse untersagt. Dagegen argumentierte das Gericht,dass Grillen in einer multikulturellen Freizeitgesellschaft eine übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen und nicht „ein Relikt der Steinzeit“ ist. Dreimal im Jahr ist nicht überzogen.
Tag Archiv ‘Kohlengrill’
Noch was zum Grillen: der leidige Rauch
