Dazu die Meldung über diverse Gerichtsurteile: Eine Besucherin schwamm immer wieder gegen den Strom, rempelte andere an, benutzte deren Utensilien und beschimpfte das Personal wüst. Als es immer schlimmer wurde, sprach man ein Hausverbot aus. Dagegen klagte die vor dem Verwaltungsgericht Neustadt-Weinstraße. Das Gericht entschied, dass sie auf Grund ihres Benehmens zu Recht mit dem Hausverbot belegt worden war (Az.: 4L81/10).
Tag Archiv ‘Rücksichtnahme’
Auch im Freibad ist Rücksichtnahme geboten!
