Etikettenschwindel – weit verbreitet

Eigentlich weiss jeder, oder hat schon Berichte gelesen oder gesehen, was auf den Etiketten auf Lebensmitteln manchmal nicht richtig angegeben ist. Kürzlich schaltete ich zufällig auch in eine Fernsehsendung rein, die solche Dinge untersucht hat. Da gab es den Zusatz „aus der Region“, beispielsweise. Aber bei näherer Recherche stimmte das gar nicht. Oder die Zusätze, was Farbstoffe – oder ohne Farbstoffe, Aromastoffe, Konservierungsstoffe usw. betrifft.

Da gibt es auch den Begriff der „Gentechnik“, der oft nicht richtig definiert angegeben wird. Das haben auch die Verbraucherzentralen inzwischen angefordert. Sie verlangen ein Ende der „Verschleierungstaktik“, so wurde berichtet. Die Konsumenten sollten eindeutiger durch genauere Kennzeichnung der Lebensmittel aufgeklärt werden. Vor allem sollte der Begriff „natürlich“ klar definiert werden. Dieses sollte europaweit gelten, so die Verbraucherschützer.

[ad#300]Da fiel mir in einer anderen Meldung sogar ein Gerichtsurteil in die Hände, das ich sehr bemerkenswert fand: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte beim Oberlandesgericht Frankfurt geklagt (Az.: 6 U 40/11), und zwar ging es hier um das allgemein bekannte und beliebte Frühstückszubehör „Nutella“. Auch da seien bei genauer Hinsicht die auf dem Etikett gedruckten Daten nicht richtig. Denn die angegebenen Prozentzahlen für den Vitamin- und Mineralstoffbedarf beziehen sich auf 100 gr., die Pozentangaben für Fett dagegen nur auf 15 gr. Das hieße genau, wer auf die angegebene Menge an Vitaminen kommen wolle, müsse dafür nicht nur eine Schnitte mit Nutella essen, sondern ein Viertel Glas und hätte dann viel zu viel Fett verspeist.

Da entschied das Gericht, dass Ferrero, der Hersteller, die irreführenden Angaben auf dem Glas zu ändern hat, anderenfalls drohe ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro! Das Besondere an dem Urteil ist auch, dass Revision nicht zugelassen ist.

Die Verbraucherzentralen fühlen sich durch das Urteil bestätigt, aber Ferrero will bis zum Bundesgerichtshof gehen. Interessant fand ich, dass die Hersteller einerseits betonen, ihre Angaben seien gut verständlich und entsprächen den gesetzlichen Vorgaben, andererseits seien sie sowieso dabei, das Etikett zu ändern.

Da gäbe es noch viele Beispiele zu nennen, siehe auch oben. Da kommt ein neues Angebot gerade recht: Verbraucher können sich seit kurzem im Internetportal www.lebensmittelklarheit.de informieren, auch „ihrem Ärger Luft machen“, wie zu lesen war, oder auch irreführende Angaben, die sie festgestellt haben, angeben.

Das ist natürlich der Industrie ein Dorn im Auge, kann man sich ja vorstellen! Aber die Verbraucherschützer argumentieren zu Recht, wie ich meine (nicht nur ich, wohlgemerkt), dass, wie sie sich ausdrückten, nur durch steten Druck ein Umdenken stattfinde.

Foto: Siepmann H / pixelio.de

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