Schäden bei Sturm und Wetter – wer bezahlt?

Wir hatten ja gerade ein paar heftige Stürme und das Winterwetter naht. Da kam  mir gerade recht, was ich über die andere Seite dieser Begleiterscheinungen des Wetters las: Was wird in den Fällen, wo es Sturmschäden gibt, von der Versicherung bezahlt.

Wir sehen ja immer die Bilder, hoffentlich nicht, wenn wir mitten drin sind, sondern meist im Fernsehen. Da werden Bäume entwurzelt und stürzen auf ahnungslose Autos mit oder ohne Insassen. Es werden Dächer eingedrückt und vieles mehr.

Für Hausschäden sind die Hausbesitzer durch ihre Wohngebäudeversicherung auf Neuwertbasis abgesichert, die nicht nur bei Feuer- und Leitungswasser in Kraft tritt, sondern auch bei Sturm. Auch wenn ein Baum umgeknickt wird oder Äste runterfallen.

Falls ein Baum auf das Nachbargrundstück stürzt und dort Schaden anrichtet, leistet dessen Wohngebäudeversicherung ebenfalls. Sie wird sich allerdings mit Regressansprüchen melden, wenn sich herausstellen sollte, dass der Baum morsch war.

.[ad#300]Wenn man Gartenhäuschen, Zaun oder anders mitversichert haben will, muss man das eigens vereinbaren mit der Versicherung. Das ist ja auch ein wichiger Punkt! Übrigens gibt es für vollgelaufene Keller nur eine Entschädigung, wenn man Elementarschäden mit versichert hat. Da sollte man schleunigst mal beim Vertreter des Vertrauens nachhören!

Was ich nicht wusste, las ich jetzt, dass Sturmschäden an Häusern, Autos oder auch Hausrat erst ab Windstärke 8 ersetzt werden. Manche Versicherungen fühlen sich erst ab zweistelligen Zahlen zuständig. Ich erinnere mich an einen Fall im Bekanntenkreis, wo die Versicherungsgesellschaft eigens bei der Wetterstation angerufen hat, um die Windstärke an dem Schadenstag zu kontrolliern mit den Eingaben!

Es kann einem ja auch bei der Wohnungseinrichtung ein Schaden durch Strum entstanden sein, das ersetzt dann die Hausratversicherung. Für zerborstene Scheiben müsste eine Glasversicherung bestehen. Das war immer schon ein heikles Thema, manche meinen, es ist nicht nötig, oder es ist sowieso drin. Und dann stehen sie im Schadensfalle buchstäblich im Regen.

Ein Albtraum ist ja auch, wenn etwas durch Sturm vom Balkon fällt, Töpfe,usw., und dann auf einen Passanten fallen. Das kann bei Einfamilienhäusern ein Fall für die Privathaftpflicht sein. Gibt es keine, kann der Geschädigte sich direkt an den Hauseigentümer wenden. Auch, wenn beispielsweise Dachziegel auf ein Auto fallen. Die ‚Teilkasko der Autoversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein PKW durch herunter gefallene Äste , Ziegel, usw. beschädigt wurde.

Ein durch Teilkasko geregelter Schaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkasko. Allerdings geht die Selbstbeteiligung zu Lasten des Autobesitzers. Natürlich kann, wenn es erwiesenermaßen Schuld des Hausbesitzers ist, dessen Haus- udn Grundbesitzer-Haftpflicht in Anspruch genommen werden.

Aber am besten ist, wenn garnichts passiert. Das wünsche ich jedem, egal ob Sturm oder sonstiges.

Foto: pixelio.de

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