Souvenir, Souvenir – nicht immer ohne Einschränkung mitzubringen

[ad#block]Wer liebt es nicht, im Urlaub mal in Ruhe einkaufen zu gehen und vor allem nach Souvenirs zu stöbern. Oder man hat in einem Basar oder beim fliegenden Händler in Urlaubsstimmung allerhand erstanden. Da könnte man, wenn man Pech hat, bei der Einreise in die Heimat mit dem Zoll Probleme bekommen. Dabei ist es so, dass man bei Reisen innerhalb der EU Waren ohne Wertbeschränkung mitbringen darf, laut Angaben des Zolls. Sonderregelungen gelten aber u.a. für Alkohol und Tabak. Wer beispielsweise Zigaretten mitbringt und erwischt wird, muss Einfuhrgebühren und auch noch einen Zuschlag in gleicher Höhe zahlen.

Wer aus Nicht-EU-Ländern einreist, kann zollfrei Waren zum persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro bei Flug- und Seereisen bzw. 300 Euro bei Reisen mit dem Auto, Bus oder Zug mitbringen.

Eine genaue Auflistung der verschiedenen Warenarten, wie Tiere und Pflanzen, Alkohol, Zigaretten, Antikes bis zum Benzin und der entsprechenden Bestimmungen können Sie ganz ausführlich nachlesen unter: www.zoll.de.

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