Was es nicht alles gibt – Tricks und Folgen

Was ganz Interessantes fiel mir neulich in die Hände. Das wollte ich doch mal weitergeben. Manches davon ist uns allen schon mal vorgekommen. Manchmal haben wir nicht darauf geachtet, manchmal haben wir uns geärgert. Nun sind mal so verschiedene Dinge aus rechtlicher Sicht betrachtet worden.

Da fange ich mal mit was an, wo ich nie draufgekommen wäre. Ich habe es auch als Bild gewählt: Geld aus Glücksbrunnen. Wir kennen alle die Stätten, wo es Tradition ist, meist rückwärts über die Schulter, Geld einzuwerfen. Damit man wiederkommt oder eben Glück hat. Das gibt es nicht nur an der Fontana de Trevi in Rom, an Schlössern, Burgen, Denkmälern usw. Da machen sich manche auf, um die Münzen rauszuholen. Das sei an sich nicht strafbar, so heißt es, da die Münzen ja „herrenlos“ sind. Allerdings sind sie auf irgendjemandes Territorium reingeworfen worden, der ja eigentlich dann ein Recht darauf anmelden könne! Da könnte es eine Geldbusse von zehn bis 15 Euro geben!

Gefundes Geld. Wenn es etwa in die eigene Tasche gesteckt wird, ist es eine Fundunterschlagung, zu Recht. Je nach Wert wird dann, wenn man erwischt wird, eine Geldstrafe von bis zu 50 Tagessätzen fällig (bei Ersttätern, wohlgemerkt). Da wurde ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofes als Beispiel genannt (VIII ZR 379/86). Wer etwa in einem Kaufhaus Geld findet und es ehrlicherweise abgibt, hat keinen Anspruch auf Finderlohn. Falls sich der Verlierer nicht meldet, geht es ins Eigentum des Kaufhauses über.

[ad#300]Theater: Im Theater kommt es immer wieder mal vor, dass Besucher auf teureren Plätzen Platz nehmen, ob absichtlich oder nicht. Erscheint der rechtmäßige Inhaber dieses Platzes, muss man dann natürlich den Platz räumen, auch wenn es dem Platzanweiser auffällt. Falls das nicht gemacht wird, ist es Hausfriedensbruch, da kann sogar die Polizei gerufen werden.

Aschenbecher: Ein weit verbreitetes – fast Hobby – Delikt ist, aus der Kneipe einen Aschenbecher, ein Bierglas, aus einem Hotel ein Handtuch oder dergleichen mit Gravur, mitzunehmen. Das ist Diebstahl, der, falls es zu einer Anzeige kommt, mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen geahndet werden kann. Dann die Mitnahme von Kugelschreibern o.ä. aus der Firma. Das wird nicht so genau betrachtet, da sie meist nicht viel wert sind und sowieso als Werbeartikel gelten. Aber sonstige Diebstähle im Betrieb können zur fristlosen Entlassung führen. Dazu gab es verschiedene Fälle in der letzten Zeit in den Medien. Bei manchen war es meiner Meinung nach überzogen, aber es gibt zu denken.

Packung: Wer im Geschäft eine Packung öffnet, wohl um den Inhalt genau zu betrachten, aber diese dann doch nicht kauft, begeht eigentlich kein Strafdelikt. Es bleibt aber dem Händler überlassen, ob er zivilrechtlich Schadenersatz fordert. (Da habe ich schon vieles dergleichen auf Wühltischen gesehen!)

Wiegen:Wenn beispielsweise beim Obstabwiegen ein Apfel im Beutel „hochgehalten“ wird. Das ist Betrug, wenn auch schwer nachweisbar. Es müsste gerade jemand wie der Hausdetektiv gesehen haben. Das kann 20 bis 30 Tagessätze kosten. Gut ist, was ich seit einiger Zeit sehe, dass das Obst einfach in ein Wagen oder eine Tüte gelegt werden kann und an der Kasse gewogen wird. Dann das Umkleben von Preisschildern, oder, was ich mal gesehen habe (nur gesehen!!), dass Bikini- Ober- und Unterteile absichtlich vertauscht werden. Das ist natürlich strafbar.

Schwarzfahren: Das ist „ein Erschleichen von Leistungen“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Bei der ersten Anzeige wird ein „erhöhtes Beförderungsgeld“ kassiert. Bei der Anzeige weiterer Fälle werden 20 bis 30 Tagessätze fällig. Auch mehr, wenn man beispielsweise Wertmarken fälscht. Es gibt sogar Gerichtsurteile, dass in besonders hartnäckigen Fällen dann eine Freiheitsstrafe fällig wird.

So gibt es noch manche Sachen, vom Plagiat über Versicherungsbetrug usw., das sind dann schon härtere Kaliber.

Foto: By-Sassi / pixelio.de

Hinterlasse bitte einen Kommentar, oder eine Trackback von Deinem Blog.

Hinterlasse einen Kommentar

Copyright © 2013 Allerlei Frauerlei – Gesundheit, Garten und Genuss