Allerlei zur Reiserei!

Noch einiges Wissenswertes, was ich für die schönste Zeit des Jahres so aufgestöbert habe: Was ja auch eigentlich bekannt ist, mit einem Flughafenwechsel kann man Geld sparen. Vor allem Familien mit Kindern, die einen Urlaub mit Kindern nicht daheim verbringen möchten, sondern die nur zu den Sommerferien, also in der Hauptreisezeit, Urlaub machen können, kommt das teuer zu stehen. Aber dem kann man entgegentreten, wenn man nämlich von einem Flughafen in einem anderen Bundesland, wo noch keine Ferien sind, abfliegt. Wenn der nicht zu weit entfernt ist, lohnt sich das. Experten sprechen sogar von bis zu 40 Prozent. Es ist so in, dass es dieser Spartrick sogar schon einen Namen hat, natürlich auf neudeutsch “ Airport Hopping“.

Der ADAC hat eine Untersuchung bei 13 Fluggesellschaften durchgeführt und dabei bei den Nebenkosten große Unterschiede festgestellt. Gerade bei einer Online-Buchung solle man auf versteckte Zusatzkosten achten, besonders bei den Billigfliegern. (Ich kann das aus eigener Erfahrung nur bestätigen, einen Klick übersehen und schon konnte ich für das Gepäck zuzahlen.) Beispiel sei Ryanair, da müssten Reisende, die mit einem 24 kg schweren Koffer reisen, online einen Sitzplatz reservieren und mit Kreditkarte zahlen, für Hin- und Rückflug einen Aufpreis von 270 Euro zahlen!! Bei Turkisch Airlines wären es nur 15 Euro. Ryanair und Easyjet verlangen sogar als einzige prinzipiell extra Geld für die Mitnahme eines Koffers. Das Überschreiten des Gewichtslimits lassen sich auch einige Airlines teuer bezahlen. Air France verlangt ab 24 kg beispielsweise 200 Euro.

Verspätungen: Wer hat sich nícht schon mal über Verspätungen geärgert, besonders als Bahnkunde. (Da kann ich perönlich auch ein Lied von singen!). Da ist tröstlich zu wissen, dass Flugpassagiere und Bahnkunden Anspruch auf Entschädigung haben – ab 2013 auch Bahnreisende. Für Flugreisende fand ich einiges Beachtenswertes, was mir zum Teil gar nicht bekannt war. So kann man, wenn der Flug überbucht oder kurfristig gestrichen ist, entweder Erstattung des Tickets verlangen oder auf einen anderen Flug umbuchen. Bei Überbuchung gibt es auch eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro – je nach Entfernung. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss die Airline Mahlzeiten, Getränke und evtl. sogar eine Hotelübernachtung stellen. Das habe ich selbst vor Jahren in Frankfurt erlebt, da verzögerte sich mein Flug nach Kanada um 12 Stunden, wir (mein damals fünfjähriger Sohn  und ich) wurden vorbildlich betreut, bis zur Fahrt in den Zoo. Geht ein Koffer bei einer Airline verloren, gibt es maximal 1220 Euro.

Bei der Bahn gibt es Geld zurück bei großen Verspätungen, ab 60 Minuten 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent. Manchmal gibt es auch Gutscheine. Bei Wartezeiten von mehr als einer Stunde hat man Anspruch auf Erfrischungen und auch evtl. auf ein Hotelzimmer. Fällt die Bahn aus, muss ein Ersatztransportmittel beschafft werden. (Auch da habe ich eigenes erlebt, bei dem Sturm „Kyrill“ sind mein Mann und ich auf dem Hauptbahnhof einer großen Stadt gestrandet. Wir wurden gut betreut und es wurden im Laufe des Abends Taxigutscheine ausgegeben, immer vier Leute, die in die gleiche Richtung mussten, konnten sich ein Taxi teilen. Die Taxis fuhren bis Amsterdam und Brüssel. Sie haben da das Geschäft ihres Lebens gehabt.)

Für Schiffsreisende gibt es ab 2012 eine neue EU-Verordnung. Wenn das Schiff später ablegt, gibt es den Ticketpreis teilweise oder auch ganz zurück. Wenn es länger dauert, müssen bis zu drei Übernachtungen gezahlt werden oder ein alternativer Transport erfolgen. Kleine Unternehmen sowie Kreuzfahrtschiffe sind allerding ausgenommen.

Dann der Bus:  Nach den neuen Regelungen, die für Fernstrecken ab 250 km gelten, kann man bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden den vollen Fahrpreis zurück verlangen. Wenn sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert und kein Anschluss möglich ist, sollen Reisende auch eine Übernachtung bis zu 80 Euro bezahlt bekommen. Auch Billiganbieter müssen sich daran halten.

Hinterlasse bitte einen Kommentar, oder eine Trackback von Deinem Blog.

Hinterlasse einen Kommentar

Copyright © 2013 Allerlei Frauerlei – Gesundheit, Garten und Genuss