Hopfen und Malz, Gott erhalt`s – unser deutsches Bier

Unbestritten gehört Bier zu den beliebtesten Getränken im deutschen Lande. Rund 107 Liter trinken wir jährlich pro Kopf. Egal, ob Pils, Kölsch, Alt oder Weizenbier, mit oder ohne Alkohol, ein kühles Blondes gehört zur geselligen Runde, zu deftigen Gerichten oder einfach zum Feierabend. Außerdem ist es ein sehr sicheres Lebensmittel, da es ja durch das Reinheitsgebot geschützt ist. Schon seit 500 Jahren gilt das: Es dürfen zum Brauen nur vier natürliche Rohstoffe genutzt werden: Hopfen, Malz, Hefe und Wasser.

Da lohnt es sich schon, mal in die Geschichte des Bieres einzutauchen: Wie archäologische Funde belegen, ist das Bier vermutlich im vierten Jahrtausend v. Chr. im Land der Sumerer, also zwischen Euphrat und Tigris, entdeckt worden. Aber auch die alten Germanen kannten den Gerstensaft schon lange vor Christus.

Aber die eigentliche Tradition der Braukunst entstand im Mittelalter mit der Verbreitung des Christentums. Da waren es wieder mal die Mönche, die dieses Getränk besonders liebten, sie hielten sich schadlos daran, besonders in der damals ja viel strengeren Fastenzeit. Denn Bier war immer erlaubt, weil Flüssiges angeblich nicht das Fasten bricht. Die Mönche machten aus dem Bierbrauen sogar eine Verkaufsmasche, sie brauten nicht nur für den eigenen Bedarf. (Obwohl sie, wie man oft auf Bildern sieht, wohlgenährt waren vom Biergenuss!) Viele Klöster wurden zu richtigen Wirtschaftsbetrieben, aber auch die Braukunst außerhalb der Klostermauern florierte.

Allerdings wurde viel gepanscht, „um das Bier zu verfeinern“. Da landeten für unser heutiges Empfinden haarsträubende Zutaten im Braubottich: Ochsengalle, Ruß, Pech, giftige und berauschende Kräuter. Man machte es auch, weil diese Zutaten die Haltbarkeit verlängern sollten. Das war natürlich sehebotfährlich, denn oft waren die Folgen dramatisch. Um dieser schlimmen Panscherei ein Ende zu machen, erließ das herzogliche Brüderpaar Wilhelm IV. und Ludwig X. am 23. April 1516 den bekannten Erlass, vom bayerischen Landständetag in Ingolstadt gebilligt, das Reinheits – Gebot. Das wichtigste Argument war:…besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein:“Gersten, Hopfen und Wasser werwendet werden.“ Die Urkunde, prächtig mit Siegel, ist noch erhalten.

Dass auch Hefe für die Gärung notwendig ist, war im Mittelalter noch unbekannt. Erst im 19. Jahrhundert gelang Louis Pasteuer die Entdeckung reiner Heferassen. Dadurch gibt es stabilere Brauerzeugnisse. Auch das Reinheitsgebot wurde um diesen Punkt erneuert. Aber ansonsten ist alles von 1516 an gleich geblieben. Damit ist das die weltweit älteste noch gültige Lebensmittelvorschrift.

Also, dann prost auf ein kühles Bier, egal welcher Sorte.  

Foto: Katharina Wieland Müller / pixelio.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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