Wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt……

Kaum ein Streit entbrennt so schnell, wie der mit dem Nachbarn. Und oft werden die Zänkereien so erbittert geführt, dass sie nicht selten vor dem Richter landen. Aber was darf ein Nachbar und was muss man sich gefallen lassen?

Einige Beispiele waren zu lesen: Wie ist es mit sonntäglichem Rasenmähen? Ein altbekannter Grund zum Streiten! Also: elektrische Rasenmäher dürfen in der Regel nur werktags zwischen sieben und 20 Uhr in Betrieb sein. Bei sehr lauten Geräten gelten sogar noch strengere Regeln.

Darf der Nachbar auf dem Balkon rauchen? Ja, denn der Balkon gehört zu der entsprechenden Wohnung. Zieht Qualm in die benachbarte Wohnung, muss das wohl oder übel geduldet werden. Bei sehr starker Beeinträchtigung sollte man sich beim Vermieter melden, entweder eine Regelung mit dem Nachbarn herbeiführen oder eine Mietminderung durchsetzen.

Kann er einfach im Garten einen Baum pflanzen? Ja, im eigenen Garten darf man das natürlich. Man muss nur den gesetzlichen Grenzabstand einhalten. Der ist verschieden, je nach Bundesland zwischen 50 cm und acht Metern.

Wie ist es mit Lagerfeuer im Garten? Das hängt von vielen Faktoren ab, ob man es duldet oder nicht. Evtl. braucht der Nachbar sogar eine amtliche Genehmigung. Sonst kann ihm das Ordnungsamt auf die Pelle rücken. Auskunft kann die jeweilige Gemeinde geben. Verboten ist auf jeden Fall eine starke Rauch- und Geruchsbelästigung.

Darf Essen gekocht werden, das man im ganzen Treppenhaus riecht? Ja, das Kochen kann niemandem verboten werden. Außerdem geht man davon aus, dass Kochgerüche nur vorübergehend sind und daher zumutbar.

Darf er sein Baby nachts schreien lassen?  Ja, das muss toleriert werden. Denn das Schreien eines Säuglings gehört zum altersgerechten Verhalten. Allerdings, wenn die Eltern stunden lang sich nicht drum kümmern oder nicht eingreifen, ist das eine Ausnahme!

Darf man jeden Tag musizieren? Sofern die Hausordnung es nicht anders regelt, darf außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten musiziert werden. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sollte es aber nicht zu lange sein. Je nach Lautstärke des Instruments sind eine bis drei Stunden am Tag angemessen.

Wie ist es mit Kinderwagen im Flur? Auch das ist ein altbekannter Streitpunkt. Ich habe sogar mal erlebt, dass einer angezündet wurde- heimlich. Also es heißt, dass der Hausflur ohne Gefahr als Fluchtweg genutzt werden muss. Also haben sperrige Gegenstände eigentlich dort nichts zu suchen. Aber meist ist es so, dass Kinderwagen toleriert werden, wenn es sonst keine Abstellmöglichkeiten gibt und nicht gegen feuerpolizeiliche Bestimmungen verstoßen wird.

Darf der Nachbar seinen Hund den ganzen Tag bellen lassen? Nein, aber verbieten kann man einem Hund das Bellen natürlich nicht. Hält es aber sehr lange an und fühlen sich die Nachbarn gestört, ist der Hundehalter verpflichtet, dies zu unterbinden. Zehn Minuten am Stück oder eine halbe Stunde täglich sind zumutbar.

Was tun, wenn der Nachbar eine Kamera anbringt, die auch mein Grundstück filmt? Das geht auf gar keinen Fall. Kameras dürfen das benachbarte Grundstück nicht mit filmen, das verstößt klar gegen die Persönlichkeitsrechte. Das Gleiche gilt auch für  gemietete Pkw-Stellplätze und für  einen gemeinsamen Zugang zu Privatgrundstücken.

Foto: Bettina Stolze / pixelio.de

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