Adventsdekoration – manchmal nicht erlaubt

435291_web_R_K_B_by_Kurt Bouda_pixelio.deNun sieht man sie wieder überall leuchten und glitzern, die Adventsdekorationen. So schön es, besonders im abendlichen Dunkel, aussieht, man muss einiges bedenken. Wer hätte gedacht, dass es nicht überall erlaubt ist?

Da gibt es sogar ein Urteil des Landgerichtes Berlin, worauf der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hinweist (Az.: 65 S 390/09). Darin heißt es, dass eine gemietete Wohnung grundsätzlich weihnachtlich geschmückt werden darf. Man sollte allerdings auf die Nachbarn Rücksicht nehmen, damit es nicht zu üppig wird. Aber einiges darf der Vermieter auch untersagen: Grundsätzlich sind Lichterketten und andere Adventsdekorationen in den Wohnungen und an den Fenstern gestattet. Auch der Balkon darf festlich geschmückt sein. Aber im Treppenhaus sieht es anders aus, siehe oben, das müssen die anderen Mieter nicht unbedingt hinnehmen.

Wer leuchtende oder blinkende Dekorationen nach außen hin aufhängt, sollte daran denken, diese rücksichtsvoll spätestens um 22 Uhr abzuschalten. Mieter, die die Hausfassade dekorieren möchten, sollten in jedem Fall vorab die Erlaubnis des Vermieters erfragen. In jedem Fall darf die Fassade nur geschmückt werden, wenn die Dekoration sicher installiert ist, die Fassade nicht beschädigt wird und die Nachbarn nicht gestört werden.

Foto: Kurt Bouda / pixelio.de

 

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