Zu Beginn der Reisesaison ist mal interessant zu wissen, wie es die Deutsche Bahn mit dem Gepäck hält. Da gab es Wissenswertes zu lesen – Bei manchen hat man den Eindruck, dass sie mit dem halben Hausstand unterwegs sind. Das sollte man schon allein aus Rücksicht auf die Mitreisenden vermeiden. Laut einem Statement der Deutschen Bundesbahn können Reisende grundsätzlich im Fernverkehr der Deutschen Bahn so viel Gepäck mitführen, wie sie selbst transportieren und sicher verstauen können.
Laut den Gepäckbestimmungen sind eigentlich ein Handgepäckstück und eine sog. Traglast, also ein Koffer oder auch ein Instrument (auch Musiker reisen mit dem Zug) erlaubt. Aber eine Überprüfung finde nicht ohne triftigen Grund statt, so wird erläutert. Voraussetzung für die Gepäckmitnahme sei immer, dass weder die Sicherheit noch der Komfort der Mitreisenden gemindert wird.
Für Familien mit Kinderwagen empfiehlt die Bahn ein zusammenklappbares Modell oder einen Buggy. Gerade in den Ferien oder an Wochenenden kann es für Familien voll werden, denn auch andere wollen mit ihren Kindern verreisen. Dann ist der Platz sowieso begrenzt.
Als Handgepäck darf ein Klapprad oder ein demontiertes und komplett verpacktes Fahrrad mitgeführt werden, so die Bahn. Und die Reisenden müssen sicherstellen, dass diese Gepäckstücke gut gesichert verstaut werden. So dass in keinem Fall andere Fahrgäste behindert oder gar verletzt werden.
In vielen Fernverkehrszügen können gewöhnliche Fahrräder mit einer Fahrradkarte mitgenommen werden. Bei einem sehr vollen Zug und Platzmangel kann eine Beförderung jedoch abgelehnt werden.
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