Der Hund – bester Freund des Menschen

Hunde gehören in vielen Familien dazu – fast wie Kinder. Sie sind ihren Herrchen treu ergeben, verteidigen sie, bewachen Haus und Hof und sind oft die besten Spielkameraden der Kinder.

Auch in meinem Leben haben mich immer Hunde begleitet, in meiner frühen Kindheit die Hütehunde auf dem Bauernhof meiner Eltern, dann viel später 12 Jahre lang Susi, ein Wuschelmischling, der Liebling der Familie. Dann kam wieder 12 Jahre lang Linus, ein großer schwarzer Riesenschnauzermix. Er war sehr kinderlieb, die Enkel konnten zu ihm in den Korb und auf ihm reiten. Lange Autofahrten liebte er. Dann ist seit 2004 Jack da, auch ein großer schwarzer Mix, mehr Labrador. Sie waren und sind alle heißgeliebt.

Bei aller Liebe zu diesen treuen Vierbeinern sollten sie gewisse Regeln lernen. Manches erfährt man erst vom Fachmann, also in der Hundeschule. Beispielsweise wernn der Hund scheinbar freudig an Besuchern hochspringt oder auch am Besitzer, zeugt dies keineswegs nur von Freude, sondern auch von Respektlosigkeit. Das hätte man nie gedacht! Der „Hundeflüsterer“ rät Besuchern, ein Knie zu heben und den Hund sanft aber bestimmt wegzustoßen. Oder er sollte am Halsband genommen werden und in einen anderen Raum kommen. Es gibt Fälle, wo Hunde bestimmen, wer reinkommen darf. Da gibt es auch bestimmte Therapien.

Wenn der Hund nicht hört, wenn er gerufen wird, sollte man nicht brüllen oder schimpfen. Das verwirrt das Tier bloß. Kommentarlos am Halsband nehmen und anleinen, da merkt er, dass er nicht die Oberhand hat. Hört der Hund aber, soll er gelobt werden und ein Leckerchen bekommen.

Überhaupt ist die Voraussetzung für Gehorsam eine gute Beziehung zwischen Mensch und Hund: Dann bleibt das Tier auch gerne bei seinem Besitzer. Natürlich muss er auch seine Streicheleinheiten bekommen. Auch mal mit ihm spielen, Ball fangen oder Stöckchen, das haben alle Hunde gern.

Wie ist das mit der Haftung. Grundsätzlich müssen Hundehalter auf ihre Hunde jederzeit so aufpassen, dass niemand zu Schaden kommt. Andernfalls steht er nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung für alle Schäden ein, die das Tier verursacht, so die Experten.

Dann noch ein paar interessante Gerichtsurteile zum Thema Hund: Ein Mann hatte seiner Freundin einen Golden Retriever geschenkt. Als sich das Paar trennte, verlangte er den Hund und bestritt das Geschenk. Aber von Zeugen wurde dies widerlegt. Das nahm das Gericht zum Anlass, dass er keinen Anspruch auf das Tier habe. Auch, dass er den Hund überwiegend betreut und für die Kosten aufgekommen ist, spielt keine Rolle. (Amtsgericht Detmold, 6 C 150/01).

Bei einer Scheidung kommt es auch oft zum Streit um gemeinsam angeschaffte Hunde. Da musste ein Mann 75 Euro extra an seine Ex-Frau zahlen. Das Gericht entschied, dass der Unterhaltspflichtige auch für Belange aufkommen müsse, „die der Pflege geistiger Interessen dienen“. Dazu zähle auch die Zuwendung für ein Haustier. (OLG Düsseldorg, 2 UFH 11/96.)

Der Tod eines Hundebesitzers hat auch schon oft die Gerichte beschäftigt. Laut Testament sollte ein Hund Immobilien und Land im Wert von 100 000 Euro erben. Das Gericht entschied, dass diese Entscheidung hinfällig sei und die gesetzliche Erbfolge eintreten müsse. „Denn nicht rechtsfähige Tiere oder Dinge können nicht erben“. Also wurde der Halbbruder erbberechtigt. (LG Bonn, Az. 4 T 363/09).

Foto: Eva-Mauss / pixelio.de

 

 

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