Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben….

So heißt ein altes Sprichwort: Es kann der Frömmste nícht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt! Wie wahr, wie wahr. Da gibt es wirklich nervige Nachbarn, die sich an allem stören. Wenn es dann doch wenigstens mit einem nachbarlichen Gespräch möglich wäre, den Steindes Anstoßes zu beseitigen! Aber nein, manche sind auf Streit aus, und wie oft schaukelt sich das so hoch, bis beide vor Gericht landen.

Da fand ich eine Zusammenstellung von Gerichtsurteilen, wie beispielsweise Menschen sich das Leben schwer machen: Ein beliebtes Streitobjekt sind Hunde oder überhaupt Haustiere. Und vor allem alles, was Krach macht. Da gibt es ein Urteil es Landgerichtes Mainz (Az.: 6 S 87/94): Ein Mann hatte geklagt, weil er immer durch das Bellen des Nachbarhundes geweckt wurde. Da hatten die Richter aber Mitleid und befanden, dass auch in einer ländlichen Gegend ein Hund nicht ungestraft immer bellen darf. Das finde ich schon enorm, ich wohne auch auf dem Dorf. Mich hat es noch nie gestört. Aber da wurden dem Hundehalter genaue Zeiten aufgetan, also kein Gebell bitte morgens vor 7 Uhr, auch nicht zwischen 13 und !5 Uhr, sowie nach 22 Uhr. 

[ad#300]Das sind eigentlich auch gängige Zeiten, um Ruhe zu halten. Aber wie gesagt, es trifft da nicht nur Hunde. Mehrere Gerichte wurden aufgezählt, die Hahnenschreie und Hühnergackern zur  Unzeit zu verurteilen hatten, weil es dem lieben Nachbarn nicht gefiel.

Dann natürlich dieKinder, das ist genau so oft Grund zum Sreit. Aber da haben die Gerichte längst eine Lobby für Kinderlärm aufgetan. Urteile der Amtsgerichte Starnberg (Az.: 1C 1021/91) und Frankfurt (Az.: 33 C 2368/08), sowie einiger anderer besagen ganz klar, dass Kinderlärm grundsätzlich keine unzulässige Belästigung sei. Also müssen Mieter oder eben Nachbarn den Kinderlärm hinnehmen. Für Mieter wird das nicht als gerechtfertigter Kündigungsgrund angesehen, vor allem nicht fristlos.

Allerdings sagen auch einige Grichte ganz klar, dass es an den Eltern sein sollt, die Erziehung dahingehend zu lenken, dass vor allem zu den allgemeinen Ruhezeien der Geräuschpegel der Kinder auf das erträgliche Maß zurückgenommen wird.

Ein sehr verbreiteter Streitpunkt ist auch die Musik. Vor allem Musiker, die üben müssen, haben  es da schwer. Leider ist Musik in der Nachbarwohnung oft unerwünscht. Da gibt es auch mehrere Klagen vor Gerichten. Beispielsweise der Pianist muss sich nach Ansicht der Gerichte auf maximal drei Stunden und nur während der Tageszeit beschränken.

Das Landgericht Coburg (Az.: 32 S 1/08) gab der Klage eines Vermieters Recht. Er darf einen Heavy-Metal-Fan sogar vor die Tür setzen.

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte sich mit einem auch gar nicht seltenen Fall zu befassen (Az.: 302 OWi- 904 JS 708/91): Da gab es ein ständig streitendes Ehepaar in der Nachbarwohung. Das Gericht befand, dass man auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen habe. Es sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden müsse, so die Justiz.

Ebensowenig haben Nachbarn hinzunehmen, was das Gericht in Warendorf (Az.: 5 C 414/97) als „grenzenloses Ausleben des Sexualtriebes“ bezeichnet. Da stnd aber leider nicht dabei, wie das gerichtsmäßig geahndet wurde! Hätte mich schon sehr interessiert![ad#300]

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