Rücksicht auf der Ski-Piste…..

Einiges zur Wintersportsaison: Auf Skipisten kommt es immer wieder zu Zusammenstößen. Meist gehen sie glimpflich aus, aber leider nicht immer.

Das kann sogar bis vor ein Gericht gehen, dafür waren einige Beispiele zu lesen – Da wurde vor dem Oberlandesgericht München ein Fall verhandelt, wo zwei Skifahrer zusammengest0ßen waren. Einer trug Kopfverletzungen davon. Die private Krankenversicherung erstattete ihm nur die Hälfte der Arztkosten mit der Begründung, dass er ohne Helm gefahren sei. Das Gericht bestätigte die Meinung der Versicherung mit der Begründung, dass der Helm ein erforderliches und angemessenes Mittel zur Abwehr oder Verringerung von Verletzungen sei.

Einfahrt auf die Piste sichern – Einen tragischen Fall gab es, bei dem ein Skifahrer sein Leben ließ: Eine Snowboardfahrerin kam nach einer Tiefschneefahrt abseits der gesicherten Piste wieder auf die präparierte Abfahrt „geschossen“, ohne auf den von oben kommenden Fahrer zu achten. Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung bestraft. Begründung: Bei Einfahrt in eine Piste muss sich ein Wintersportler sowohl nach unten wie auch nach oben absichern, um niemand zu gefährden.

Nachfahrender Skifahrer trägt die Schuld – Komplizierter wird es, wenn etwas im Ausland passiert. Da gab es den Fall, dass in Österreich zwei Deutsche auf einer Skipiste zusammen geprallt sind. Grundsätzlich würde so ein Fall grundsätzlich nach deutschem Recht abgewickelt. Aber das deutsche Schadensrecht hält sich an die FIS-Regeln, die in Österreich „ohne Wenn und Aber“ gelten. Diese besagen, dass sich ein nachfahrender Skifahrer die volle Schuld trägt, wenn er jemand „hinten reinfährt“. Der Vorausfahrende wurde von einer Mitschuld freigesprochen.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

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