Im Winter aktuell – die Heizkosten

Etwas sehr Wichtiges ging vor kurzem durch die Medien. Das sollte vor allem für Mieter jetzt im Winter und dann später bei der Abrechnung interessant sein. Eine mutige Mieterin hat ihren Vermieter verklagt, weil er nicht die tatsächlich verbrauchte Energie abgerechnet hatte, sondern einen Abschlag. Sie war nicht damit einverstanden, er berief sich auf eine weit verbreitete Abrechnungsmethode, das „Abflussprinzip“. Also, das, was er beispielsweise als Abschlag an den Energieversorger gezahlt hat.

Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), der diese Methode für unzulässig erklärte. Die Heizkosten müssen nach den Kosten der verbrauchten Energie berechnet werden. Damit sind eindeutig die Rechte der Mieter geklärt. Mieter, die demnach zuviel gezahlt haben, haben Anspruch auf eine neue gerechte Abrechnung.

Das freut auch den Mieterbund, der das Urteil als „richtig und gerecht“ begrüßt hat. Der deutsche Mieterbund geht sogar davon aus, dass mindestens eine Million Wohnungen von dem Urteil betroffen seien. Die genauen Zahlen kennt man nicht, da die Abrechnungsmethoden nicht zentral erfasst sind.

Vor allem die Wohnungen mit Fernwärme oder Gas seien betroffen. Der Grund sei, dass die Versorger erst im Frühjahr die tatsächlichen Kosten abrechnen, während die Vermieter ihre Nebenkostenabrechnungen schon zum Jahresende erstellen. Darum ist es einfacher, auf die Abschlagszahlungen zurückzugreifen.

Nun werden die Abrechnungen natürlich für die Vermieter komplizierter; das brachte den Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmenauch dazu, gegen das Urteil zu protestieren. (Az.: VII ZR 156/111)

Foto: Paulwio / pixelio.de

Hinterlasse bitte einen Kommentar, oder eine Trackback von Deinem Blog.

Hinterlasse einen Kommentar

Copyright © 2013 Allerlei Frauerlei – Gesundheit, Garten und Genuss