Silvesterböller – mit Ach und Krach

Alle Jahre wieder – es gehört einfach zum Jahreswechsel. Heute sah ich überall den Verkaufsstart für Feuerwerkskörper – riesige Mengen. Wussten Sie, dass in Deutschland nach ersten Schätzungen mehr als 110 Millionen Euro!! dafür ausgegeben werden. Letztes Jahr waren es 113 Millionen!!

Es wird natürlich überall um Vorsicht gebeten. Etliche deutsche Städte haben sogar ein Feuerwerksverbot in den Innenstädten erlassen, um wertvolle historische Bauten nicht zu gefährden: München, Tübingen, Würzburg, Bamberg, Nürnberg, Konstanz, Rudolstadt, aber auch in Norddeutschland mit seinen Reetdächern wird zur Vorsicht ermahnt.

Da ist auch eine Warnung von Polizei, Feuerwehr und Politikern ernst zu nehmen: Es wird dringend vor illegalen Angeboten aus dem Ausland, vor allem im Internet, gewarnt. Diese Knaller seien zwar billig, aber extrem gefährlich, da manche sogar Sprengstoff statt Schwarzpulver enthielten.

Außerdem könnte es nicht  nur zu Verletzungen kommen, sondern  es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei illegalen Böllern sogar um eine Straftat handelt. Die Verbraucherschützer raten, nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk zu kaufen, das kann man an der sog. BAM-Nr. erkennen, der Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung. Oder an dem CE-Kennzeichen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2, wie etwa Raketen, Kanonenschläge und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahre ausgegeben werden, das wurde auch im Fernsehen noch mal betont. Eltern dürfen diese auch nicht an Heranwachsende weitergeben! Der Verkauf ist nur vom 29.-31.12. erlaubt, das Abbrennen nur am 31.12. und 1. Januar.

Es wird aber auch in den Medien ausdrücklich (wie jedes Jahr) noch mal um große Vorsicht beim Abbrennen ersucht. Jedes Jahr geschehen trotzdem viele schwere Unfälle, die Krankenhäuser haben Hochbetrieb.  Gefährliche Basteleien an den Feuerwerkskörpern sind eine häufige Unfallursache, oder Mutproben von Jugendlichen, die die Böller möglichst lange in der Hand halten. (Das ist sogar meinem Mann im reifen Alter von 50 Jahren passiert! Aber eher in Unkenntnis der Sache. Bei einer Silvesterparty, da musste ihn ein Gast ins nächste Krankenhaus fahren. Seine rechte Hand war lange lädiert.)

Also möglichst schnell Böller wegwerfen nach dem Zünden und bei gezündeten Raketen einen Sicherheitsabstand halten! Dann natürlich nur draußen im Freien, nicht unter Bäumen, Vordächern oder auf Balkonen zünden! Am besten sei eine frei stehende Abschussrampe, am besten Flaschen in einem Flaschenkasten, raten die Experten des Deutschen Feuerwehrverbandes. Und noch eins, während der Knallerei Türen und Fenster geschlossen halten.

Da wäre es noch interessant, dass es sogar Gerichtsstreitigkeiten wegen Silvesterknallereien gibt. Zwei Beispiele: Da hatten Gäste eines Mieters an Silvester Böller in Hausbriefkästen gesteckt und Schaden angerichtet. Darauf bekam der Mieter die Wohnungskündigung. Der Vermieter kam damit nicht durch. Das Gericht entschied, dass der Mieter nicht für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich gemacht werden kann. (Amtsgericht Berlin-Lichtenberg; Az.: 11 C 80/05.

Ein hartes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 8 U 3212/04): Ein elfjähriger Junge muss für den Schaden aufkommen, den er mit einem Feuerwerkskörper, von ihm gezündet, angerichtet hat. Er landete in der Kapuze eines Mädchens und es gab erhebliche Verbrennungen. Das Gericht befand, dass er für den Schaden aufkommen muss, einschließlich Schmerzensgeld von 5000 Euro. Er sollte normalerweise in dem Alter „die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ haben. Es nützte auch nichts, dass der Junge behauptete, er habe aus Schreck so gehandelt.

So, nun aber trotzdem viel Spass und gutes Gelingen!

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