Bunt sind schon die Blätter….

An den Bäumen sind die bunten Blätter eine Zierde. Am Boden stellen sie aber eine Gefahr da. Wenn das Wetter herbstlich nass kalt ist, rutscht so mancher auf den herunter gefallenen Blättern aus. Denn oft liegen die Anwohner die Blätter einfach liegen. Das birgt besonders für ältere Menschen eine große Verletzungsgefahr.

Aber soweit darf es eigentlich nicht kommen – denn nicht nur bei Schnee im Winter besteht eine Räumpflicht, sondern auch für Herbstlaub. Es muss von den öffentlich zugänglichen Bereichen entfernt werden, wie es amtlich heißt. Nicht immer ist die Gemeinde zuständig.
Da waren wichtige und nützliche Hinweise zu lesen, die ich gerne weitergebe. Manche fragen sich, ob sie überhaupt wirklich kehren müssen. Da heißt es, im Zweifel ja! Zwar muss, wie oben erwähnt, die Gemeinde dafür sorgen, dass die Bürgersteige gefahrlos zu begehen sind. Diese Pflicht kann aber auch auf die Anwohner übertragen werden, so wirk erläutert. Wie die Angelegenheit für die Straße, in der man wohnt, geregelt ist, erfährt man beim Ordnungsamt. Übrigens – Auf privaten Wegen muss auch Laub, dass von fremden Bäumen dahin gefallen ist, entfernt werden.

In erster Linie sind zwar die Haus- und Grundstückseigentümer für die Begehbarkeit der Wege zuständig. In vielen Mietverträgen ist aber enthalten, dass diese Pflichten den Mietern übertragen werden. Kommen die Mieter dem nicht nach, kann der Eigentümer sie an den Kosten beteiligen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es so geregelt werden kann, dass der Mieter, der im Parterre wohnt, fegt.

Bei einem Sturz auf einem Gehweg, der mit Laub bedeckt ist, kommt die Frage auf, ob die sog. Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Wenn das der Fall ist, kann das Opfer Schadenersatz fordern. Bei Haus- oder Wohnungseigentümern übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung die Kosten.

Wann muss geräumt sein? Werktags ab 7 Uhr, am Wochenende oder feiertags ab 9 Uhr. Nach 20 Uhr aber an jedem Tag braucht man nicht mehr zu fegen. Laute Laubsauger dürfen zwischen 9 und 13 Uhr, und dann zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Leisere Geräte mit entsprechendem EU-Kennzeichen können zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden.

Dann stellt sich noch die Frage, wohin mit all dem Laub? Das kann entweder auf den eigenen Kompost oder auf Beeten als Dünger und Igel-Heimat gebracht werden. Ansonsten kann man sie in vielen Gemeinden in die Bio-Tonne geben oder zu bestimmten Zeiten kostenfrei in die Deponie bringen. In manchen Orten werden auch Behälter zur Entsorgung bereit gestellt.

Foto: Oliver Mohr / pixelio.de

 

 

 

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