Schonzeit für Hecken

Obwohl uns der Winter immer noch im Griff hat, ist fürden Gartenfreund bereits einiges zu tun, um den Garten fit für den Frühling zu machen. Dazu gehört vor allen Dingen der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen. Da muss man sich fast beeilen, trotz Kälte, denn am 1. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Gehölze!

Darauf weisen jetzt auch die Natur- und Landschaftsschutzbehörden hin! Bis zum 30. September dürfen Hecken und Gehölze weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden.

Diese bieten nämlich unsere heimischen Tierwelt, in dem Fall den Vögeln, Insekten, Reptilien und Amphibien Schutz vor ihren natürlichen Feinden. Außerdem dienen Gehölze als Nist- und Ruheplatz sowie zur Aufzucht des Nachwuchses.

Bald kommen die ersten Vögel und suchen sich ein ruhiges Plätzchen. Wenn dann die Knospen da sind sowie Blattwerk und Samen, freuen sich unsere Tierchen über kostbare Nahrungsspender.

Während der siebenmonatigen Schonzeit sind nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. Außerdem ist manchmal ein maßvoller Rückschnitt notwendig, wenn Zweige und Blattwerk in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen. Oder wenn die Hecke an eine Garage stößt und bei Ein- und Ausfahrten die Sicht auf die Straße versperrt ist.

Wer zuviel abschneidet oder gar einen Kahlschlag macht, verstößt gegen das Landschaftsschutzgesetz und riskiert ein Bussgeld bis zu 50.000 Euro.

Also, Mütze auf und in den Garten, das Arbeiten an der frischen Luft tut auch gut.

Foto: Maren Beßler / pixelio.de 

 

 

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