Pfusch bei Lebensmitteln – häufige Tricks

Man hört es immer wieder, aber man will es nicht glauben, was manchmal mit Lebensmitteln gemacht wird. Das, um die Verbraucher irre zu führen. „Um nicht auf die Mogelprodukte hereinzufallen, müsse man mindestens Lebensmittelchemiker sein“ heißt es von den Experten. Zudem ist oft die Zutatenliste schlecht zu lesen. Außerdem müssten z.B.die Aussagen, dass Rezepte verbessert würden, nicht nachgewiesen werden.

Über die genauen Definitionen auf Lebensmitteln entscheidet die Lebensmittelbuch-Kommission beim Bundesernährungsministerium. Sie besteht aus 32 Mitgliedern aus Wirtschaftsverbänden wie dem Bund für Lebensmittelrecht, dem Bauernverband, dem Deutschen Fleischer-Verband sowie Unternehmen wie Unilever und Bofrost. Dann noch Mitarbeiter von Universitäten, Verbraucherzentralen, der Stiftung Warentest u.a.

[ad#300]Da die Sitzungsprotokolle geheim bleiben, weiß man nicht, wessen Interessen am stärksten durchkommen. Eine entsprechende Klage von Foodwatch wurde gerichtlich abgewiesen. Es müsste aber öffentlich gemacht werden, dass diese Schummeleien regelmäßig geschehen, damit die Kunden besser entscheiden könnten, fordert der Verbraucherschutz zu Recht.

Schinken: Ursprünglich verstand man unter Schinken ein gewachsenes Stück Fleisch  aus dem Hinterteil es Schweins, oder der Vorderschinken aus der Schulter. Einige Hersteller aber verkleben Fleischstücke unter Einsatz von Enzymen und bieten dieses als Lachs-, Nuss- oder luftgetrockneten Schinken an. Auch angeblicher Kochschinken besteht zum Teil nur aus „Stärke-Gel mit Fleischstücken. Formfleischschinken ist auch nicht gewachsen, sondern sind in Form gepresste Fleischstücke. Das Lebensmittel-Buch toleriert diese Täuschungen mit dem Hinweis, dass  „Muskeln und Muskelgruppen, die auch isoliert als Schinken verkehrsfähig wären, ohne besonderen Hinweis zu größeren Schinken zusammengefügt werden könnten.“

Käse:: In den Medien war vor einiger Zeit der „Analogkäse“, bestehend aus Wasser, Pflanzenfett, Milcheiweiß, Stärke, genannt. Meist ist der Hinweis auf vermeintlich käsehaltigen Fertiglebensmitteln zu finden. Um nicht „Käseimitat“ zu schreiben, heißt es oft „überbacken“. In manchen Fertiggerichten wird das Billig-Lebensmittel besonders trickreich eingesetzt: Um den Begriff „mit Käse zubereitet“ verwenden zu können, wird eine kleine Menge echter Käse verwendet und dieser mit Kunstkäse gestreckt.

Garnelen: Nicht nur Garnelen, Meeresfrüchte überhaupt sind gesunde, fettarme Eiweßlieferanten. In vielen Supermärkten werden aber Produkte verkauft, die dem Original nur äußerlich ähneln. Es ist nachgewiesen worden, dass es täuschend echte Garnelenimitate gibt, die aus Fischeiweiß (z.B.von nicht anders verwertbaren Fischen) Geschmacksverstärkern, Aromen, Farbstoffen oder Hühnereiweiß hergestellt werden. Auch andere Meeresfrüchte wie Muscheln, Krebse oder Tintenfische werden imitiert und oft mit billigem Surimi, einem Krebsfleish-Imitat aus Fischmuskeleiweiß, gestreckt.

Schafskäse: Dieser besteht oft aus Kuhmilch. Der echte Schafskäse muss aus Schafsmilch oder einem Gemisch aus Schafs- und Ziegenmilch bestehen. Seit Oktober 2007 darf nur solcher, in Salzlake gereifter weiser Käse vom griechischen Festland oder der Insel Lesbos, den Namen „Feta“ tragen. Imitate tragen seitdem Ersatznamen wie „Käse Feta-Art“, „Hirtenkäse“ oder „Balkankäse“.

Feinkostsalate: Laut Lebensmittel-Buch muss Heringssalat nur aus 20 Prozent Hering, oder Kartoffelsalat nur 20 Prozent Kartoffeln enthalten. Bei Puten- oder Hähnchensalat wird manchmal Formfleisch verwendet. Wenn bei Wurstsalat Mayonnaise verwendet wird, muss nur 25 Prozent Wurst enthalten sein, ohne sollte es wenigstens die Hälfte Wurst sein.

Fruchtgetränke: Einige Getränke mit Fruchtgeschmack haben lediglich statt Früchten Aromen. Die Verbraucherschützer fordern, wenn die Bestandteile nicht enthalten sind, dürfen sie auch nicht abgebildet werden.

Backwaren: Die Sahnefüllungen in Fertigbackwaren müssen mindestens 60 Prozent Schlagsahne enthalten, sonst muss es als Sahnekrem bezeichnet werden. Fruchtkremfüllen dürfen ihren Geschmack komplett aus Aromen beziehen.   – usw. usw.

Na denn, guten Appetit!

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