Fahrradfahren ist ja sehr beliebt. Auch jetzt kann man die Herbsttage noch nutzen, solange das Wetter mitmacht. Aber da fiel mir was auf: Es gibt natürlich auch da eine gewisse Disziplin und Regeln zu beachten. Man kann nun mal nicht einfach drauf los fahren, zumindest nicht in Städten, auf Radwegen. Also nur in der freien Natur, wo man mehr oder weniger allein ist?
Ich habe kürzlich einige interessante Gerichtsurteile gelesen, was Fahrradfahren (und -fahrer) betrifft. Richtig gehört, da sind Verstöße gegen die Regeln bis vors Gericht gegangen! Es ist beispielsweise wirklich so, dass bei Alkohol am „Steuer“ auf dem Fahrrad sogar der Führerschein für Pkw entzogen werden kann. (Verwaltungsgericht Gießen, 6 L 663/10). Da wurde im aktuellen Fall ein Radfahrer mit 1,75 Promille Alkohol im Blut angetroffen und weigerte sich, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen zu lassen. Das sieht die Fahrerlaubnisverordnung vor, wenn man mit mehr als 1.6 Promille erwischt wird. Die macht keinen Unterschied zwischen Auto und Fahrrad, es heißt nur Fahrzeug.

Eva
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