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Flirten Sie auch im Verkehr?

Eine nette Meldung las ich kürzlich, die ich doch gern weitergeben möchte: Es ist hierzulande, aber wohl auch überall, ein beliebter Sport, im Stau und wenn die Ampel rot ist, die Äuglein wandern zu lassen. Im Klartext, andere Verkehrsteilnehmer/innen anzubaggern, besser ausgedrückt: dem anderen Geschlecht schöne Augen zu machen.

Das ist zwar eine altbekannte Tatsache, aber auch dafür hat es doch tatsächlich auch eine Umfrage gegeben, und zwar des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag des Internetportals AutoScout24. Was es nicht alles gibt!

31 Prozent der Autofahrer gaben das zu, und 71 Prozent der Befragten hatten auf Anfrage schon mal Flirterfahrungen. Was leider nicht zu erfahren war, mich aber sehr interessiert hätte, haben nun nur die Herren der Schöpfung die Wartezeit zum Flirten benutzt oder machen das Frauen auch? Im Zeitalter der Gleichberechtigung wäre das durchaus erlaubt!

Bei der Gelegenheit haben doch tatsächlich auch ein Sechstel der Befragten zugegeben, schon mal Sex im Auto gehabt zu haben! Bei den unter 30-jährigen hätte jeder Dritte damit Erfahrung, wurde bekannt.

Na dann, mit beidem viel Spaß!

Selber kochen – macht nicht nur Spaß

Als leidenschaftliche Köchin hat mich eine Feststellung in den Printmedien schon sehr interessiert. Da heißt es nach Angaben der Verbraucherzentrale in Hamburg, dass das Leben mit Fertigprodukten sage und schreibe 184 Prozent! teurer ist als selbst sein Essen zuzubereiten.

Sind wir mal ehrlich, auch ich habe schon manchmal aus Zeitmangel oder Bequemlichkeit zu Fertigprodukten gegriffen. Das gebe ich ehrlich zu. So, wie ich von anderen Familien höre, geht es bei mir aber (meist) nicht zu. Ich kenne junge Frauen, die beispielsweise Kartoffelpürree nur aus Pulver zubereiten. Die wissen gar nicht, wie köstlich ein selbstgemachtes Pürree sein kann. Kinder von Freunden haben das noch nie gegessen. Es ist natürlich etwas zeitaufwendiger.

Aber zurück zu der Studie der Verbraucherzentrale: Bei dem Test wurden die Preise verglichen von 14 Originalprodukten und deren 21 Fertigvarianten. Dabei wurden die Kosten der Zutaten sowie die Energiekosten verglichen mit den Preisen der unterschiedlichen Fertiggerichte. Dabei kam heraus, dass alle 21 untersuchten Fertig- oder Halbfertiggerichte teurer waren als die selbstgemachten Speisen.

Den gößten Unterschied gab es übrigens laut den Angaben mit 650 Prozent bei einer in kleine Stücke geschnittene Melone. (Habe ich erst nicht verstanden, wo gibt es Melonen als Fertiggericht? Dann kam ich drauf, dass ich im Geschäft fertig zerkleinerte Früchte im Klarsichtpack gesehen habe.)

Bambus – exotischer Hingucker im Garten

Da fiel mir unterwegs ein Bambusstrauch in einem Garten auf. Bambus – warum nicht auch bei uns? Als asiatisches Immergrün wird er immer beliebter. Er eignet sich auch besonders gut als Sichtschutz, da er drei bis vier Meter hoch wird. Es gibt sogar Sorten, wie Fargesia- und Phyllostachysarten, die bis neun Meter hoch werden, habe ich gelesen.

Dabei gehört Bambus eigentlich zur Familie der Gräser. Und er ist wie eben die Gräser eigentlich sehr anspruchslos. Experten von einem Bambusfachhandel wurden befragt, er liebt lediglich lockeren nährstoffreichen Boden. Sandige Böden sind bereits ein guter Schutz vor Stauwassr, das würde nämlich die Wurzeln faulen lassen. Gewöhnlicher Kompost reiche für die Grundversorgung, im Frühjahr sei jedoch zusätzlich ein Spezialdünger zu empfehlen, der organische und mineralische Anteile enthalte.

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Glück – die vier G`s

Da glaubte ich heute Abend meinen Augen und Ohren nicht zu trauen: Im Regionalsender, dann in sämtlichen Nachrichten (ich habe natürlich nicht alle gesehen, aber bin mir sicher) wurde über das Glück der Deutschen berichtet. Grund ist die Herausgabe eines Glücksatlas, eine Forschungsstudie im Auftrag der Deutschen Post hat ihn erstellt. Die Angaben basieren wiederum auf Daten des sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und einer Umfrage des Allensbacher Demoskopie-Instituts.

Es ist laut Mitteilung der Experten die umfangreichste und aktuellste „Bestandsaufnahme“ zur Lebenszufriedenheit der Deutschen. Mitgewirkt haben namhafte Forscher und bekannte Wissenschaftler.

Aber erstmal: Was ist überhaupt Glück? Ganze Verfassungen sind darauf aufgebaut, so las ich. Die Menschen streben unaufhörlich danach, die Forscher haben das Glück natürlich in messbare Faktoren aufgeteilt. Und kluge Köpfe haben das alles analysiert. Also, da wäre Einkommen, Berufs- und Familiensituation, Gesundheit u.a. wichtig. Dadurch kamen sie auch auf die vier G`s: Gesundheit, Geselligkeit, Geld und Genetik.

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Krachmacher -die lautesten Städte

Beim Suchen nach der vorigen Studie stieß ich zufällig im Internet auf eine ganz andere Studie. Eine wie sie nicht unterschiedlich sein kann von der vorigen. Aber ich fand sie auch so interessant, dass ich sie gleich weitergeben möchte.

Eine wissenschaftliche Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP) wurde nach Angaben der gemeinnützigen GEERS-Stiftung  durchgeführt in den 27 deutschen Großstädten mit mehr als 250 000 Einwohnern. Es ging um die Belastung durch Lärm auf die Einwohner. Bemessen wurde dabei, welche Fläche Tag und Nacht über Lärm von mehr als 55 Dezibel verfügt.

Dabei ist nach Aussagen des Leiters des Arbeitskreises Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik der Straßen- und Schienenverkehr die Lärmquelle Nummer eins. Ständiger Geräuschpegel wirkt sich vor allem auf den Schlaf und damit auf die Gesundheit aus.

Da will ich auch das Städteränking auszugsweise für Interessierte aufschreiben:

1. Hannover mit einer belasteten Fläche von 69,4 Prozent, 2. Frankfurt-Main – 65,6, 3. Nürnberg – 61,4, 4. Bonn – 57,7, 5. Köln – 55,0, 6. Berlin – 50,9, 7. München – 49,7, 8. Gelsenkirchen – 49,6, 9.Dortmund – 48,7, 10. Bochum – 56,9 Prozent.

Verblüfft haben mich einige Positionen, beispielsweise dass Bonn lauter ist als Köln, oder Nürnberg lauter als Berlin und München.

Übrigens stand auch zu lesen, dass die leisesten Städte Münster und Augsburg sind.

Da kann der froh sein, der wie ich auch in einem kleineren Ort lebt, sozusagen auf dem Dorf. Aber selbst hier haben wir Probleme mit dem naheliegenden Schienenverkehr: Eine Unerhaltung auf dem Balkon ist in Sommerzeiten nicht möglich, wenn in der Nähe ein Güterzug vorbeirattert. (Aber das ist nur zeitweise und man gewöhnt sich dran).

Autowerkstatt – gut aufpassen!

Was ich kürzlich gelesen habe, schien mir sehr wichtig, weiterzugeben. Da gab es ein interessantes Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az.: I S 9/10). Eine Autowerkstatt hatte bei einem Kunden neue Winterreifen aufgezogen, aber nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass die Radschrauben nach maximal 100 km nachgezogen werden müssten. Wie sich heraustellte, stand nur auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung ein Hinweis darauf.

Nachdem der Kunde 1900 km gefahren war, hatte sich ein Rad während der Fahrt auf der Autobahn gelöst. Den entstandenen Schaden von 4000 Euro klagte der Autofahrer ein, da er dies von der Werkstatt ersetzt haben wollte.

Das Gericht gab ihm recht, da die Sicherheitshinweise nach der Ansicht der Richter mangelhaft waren. Darum müsste die Werkstatt nach einem Unfall Schadenersatz zahlen. Allerdings, so urteilte das Landgericht, trage der Kläger eine Mitschuld von 25 Prozent, weil der die allmähliche Lockerung der Radschrauben bemerkt haben müsse.

Dazu muss ich leider bemerken, dass ich das, obwohl langjährige Autofahrerin, aber keine „Fachfrau“, das wahrlscheinlich auch nicht bemerkt hätte.

Entgangener Urlaub

Es gab heute in den Printmediien verschiedene Gerichtsurteile zu lesen, die ich sehr interessant fand. Da war das Urteil über den entgangenen Urlaub, das jetzt, wo für die meisten Arbeit und Schule wieder begonnen hat, aufhorchen lässt.

Da gab es das Ehepaar, das eine Turkeireise gebuchte hatte. Mit großer Vorfreude wurden die Koffer gepackt und zum Münchner Flughafen gedüst. Aber da kam das böse Erwachen: Die Reisegesellschaft hatte keine Plätze für die Eltern und den Sohn gebucht – ein Buchungsfehler, alternative Flüge gab es in der Hautpreisezeit nicht. Ausweichen auf einen anderen Termin ging auch nicht, das der Sohn schulpflichtig ist.   

Die Familie entschloss sich, wohl oder übel den Urlaub zu Hause zu verbringen, schlechtes Wetter war natürlich auch, also war der Urlaub buchstäblich ins Wasser gefallen. Das musste man sich zu Recht nicht gefallen lassen – der Reiseveranstalter wollte 25 Prozent als Ausgleich zahlen. Das ließen sich die Geschädigten nicht gefallen und gingen vor Gericht.

Das Amtsgericht München gab ihnen recht und fällte folgendes Urteil: Begründet damit, dass  Freizeit heutzutage einen hohen immateriellen Wert darstelle. Außerdem konnte die Familie wegen des schulpflichtigen Sohnes die Reise nicht verschieben. 

Damit sei eine Erstattung von 50 Prozent angemessen, so die Begündung des Gerichtes. Nicht mehr als recht und billig, finde ich!

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