Die Äpfel in Nachbars Garten…

Nun ist nach der Pflaumen- die Apfelernte in vollem Gange. Ich schwelge in Pflaumenkuchen, und ab heute habe ich mir vorgenommen, die Apfelsaison anzufangen. Ich habe von einer Freundin eine Ladung Äpfel bekommen, die verarbeitet werden müssen. Leider habe ich keine Lagermöglichkeit. Gelierzucker steht bereit, Backbleche warten (und die entsprechenden Abnehmer!).

Da sah ich eine Meldung über Apfelbäume oder auch über Obstbäume im allgemeinen. Die hat mich doch sehr interessiert! Voller Verblüffung stellte ich da fest, dass nach typisch deutscher Gründlichkeit! seit mehr als 100 Jahren sogar ein Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch besteht. Es geht da hauptsächlich um Fallobst, und kurioserweise ist dieser Paragraf mit dem Stichwort „Überfall“ bezeichnet. Nicht zu fassen!

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Bei Werbung für Smartphone – Kleingedrucktes lesen

In einer großen deutschen Tageszeitung hatte der „Telekom Shop“ das Smartphone eines bekannten Herstellers für 49,95 Euro angepriesen. Allerdings war die Information, dass der Preis nur im Zusammenhang mit einem Vertrag galt, lediglich in einem kaum lesbaren kleingedruckten Text zu finden. Das ist ja eine altbekannte Masche, die immer wieder vorkommt und auf die auch schon viele, auch in meiner Familie, hereingefallen sind.

Die Verbraucherzentrale Hamburg ging juristisch gegen die Telekom vor, das sie das zu Recht als „Preisverschleierung“ wertete. Das Landgericht Bonn entschied am 5. August, das dieses nicht statthaft ist. (Az.: ll O 35/11). Man hätte klar auf die Kosten für abzuschließende Verträge hinzuweisen.

Es verwies auf die Preisangabenverordnung für Unternehmen, den Endpreis von Produkten einschließlich aller damit verbundenen Kosten deutlich zu kennzeichnen, so lautete das Urteil

Autowerkstatt – gut aufpassen!

Was ich kürzlich gelesen habe, schien mir sehr wichtig, weiterzugeben. Da gab es ein interessantes Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az.: I S 9/10). Eine Autowerkstatt hatte bei einem Kunden neue Winterreifen aufgezogen, aber nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass die Radschrauben nach maximal 100 km nachgezogen werden müssten. Wie sich heraustellte, stand nur auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung ein Hinweis darauf.

Nachdem der Kunde 1900 km gefahren war, hatte sich ein Rad während der Fahrt auf der Autobahn gelöst. Den entstandenen Schaden von 4000 Euro klagte der Autofahrer ein, da er dies von der Werkstatt ersetzt haben wollte.

Das Gericht gab ihm recht, da die Sicherheitshinweise nach der Ansicht der Richter mangelhaft waren. Darum müsste die Werkstatt nach einem Unfall Schadenersatz zahlen. Allerdings, so urteilte das Landgericht, trage der Kläger eine Mitschuld von 25 Prozent, weil der die allmähliche Lockerung der Radschrauben bemerkt haben müsse.

Dazu muss ich leider bemerken, dass ich das, obwohl langjährige Autofahrerin, aber keine „Fachfrau“, das wahrlscheinlich auch nicht bemerkt hätte.

Olivenpaste – lecker, aber Vorsicht!

Wer isst nicht gerne mal Oliven und Olivenpaste zur mediterranen Küche oder einem südlichen Wein! Aber die Freude ist jetzt getrübt, denn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor dem Verzehr französicher Oliven- und Tomatenpaste.

In Frankreich seien bereits acht Personen erkrant. Man habe auch entsprechende Bakterien gefunden, so wurde mitgeteilt. Da sollte man doch lieber vorsichtig sein!

Es handelt sich um die Marke „Les Dèlices de Marie Claire“ des regionalen Herstellers „La Ruche“ in der Region Vaucluse in Südfrankreich und in der Region Somme in Nordfrankreich.

Entgangener Urlaub

Es gab heute in den Printmediien verschiedene Gerichtsurteile zu lesen, die ich sehr interessant fand. Da war das Urteil über den entgangenen Urlaub, das jetzt, wo für die meisten Arbeit und Schule wieder begonnen hat, aufhorchen lässt.

Da gab es das Ehepaar, das eine Turkeireise gebuchte hatte. Mit großer Vorfreude wurden die Koffer gepackt und zum Münchner Flughafen gedüst. Aber da kam das böse Erwachen: Die Reisegesellschaft hatte keine Plätze für die Eltern und den Sohn gebucht – ein Buchungsfehler, alternative Flüge gab es in der Hautpreisezeit nicht. Ausweichen auf einen anderen Termin ging auch nicht, das der Sohn schulpflichtig ist.   

Die Familie entschloss sich, wohl oder übel den Urlaub zu Hause zu verbringen, schlechtes Wetter war natürlich auch, also war der Urlaub buchstäblich ins Wasser gefallen. Das musste man sich zu Recht nicht gefallen lassen – der Reiseveranstalter wollte 25 Prozent als Ausgleich zahlen. Das ließen sich die Geschädigten nicht gefallen und gingen vor Gericht.

Das Amtsgericht München gab ihnen recht und fällte folgendes Urteil: Begründet damit, dass  Freizeit heutzutage einen hohen immateriellen Wert darstelle. Außerdem konnte die Familie wegen des schulpflichtigen Sohnes die Reise nicht verschieben. 

Damit sei eine Erstattung von 50 Prozent angemessen, so die Begündung des Gerichtes. Nicht mehr als recht und billig, finde ich!

Den Sommer lange erhalten

Nun ist für die meisten Ferienende, zumindest für die Familien mit schulpflichtígen Kindern. Noch ist nach dem Urlaub die frische Sommerbräune schön anzusehen. Was ich gar nicht wusste, las ich heute zufällig: Alle 28 Tage erneuert sich unsere Oberhaut. Dabei wird die äußerste Schicht der Zellen abgestoßen – und damit ist auch der schöne braune Sommerteint dahin. Je trockener die Haut, desto eher schält sich die oberste Schicht ab.

Dabei ist es oberstes Gebot, nach dem Sonnenbaden die Haut gut mit Aftersun einzucremen. Aber auch jetzt ist es wichtig, die Haut mit Cremes, die etwa Aloe vera enthalten und damit viel Feuchtigkeit, zu verwöhnen. Es gibt schon einige Tricks, die Sommerbräune länger zu erhalten.

Duschen sollte man nicht heiß, das lässt die Haut aufquellen und entzieht ihr Feuchtigkeit. Besser nur kurz und lauwarm duschen und rückfettende Produkte, wie Duschöl, verwenden. Zur Gesichtsreinigung sanfte Produkte ohne Alkohol verwenden, die nicht entfetten.

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Dänen – denen das Leben glücklich erscheint

Auch hierfür gab es eine Umfrage, und zwar der Stiftung für Zukunftsfragen. Hierzu wurden 15000 Menschen aus 13 Ländern in Europa befragt. Es ging darum, ob sie glücklich mit dem Leben in ihrem Land sind. Und siehe da, zwei Drittel aller Europäer bezeichnen sich als glücklich.

Interessant ist bei der Studie, dass ziemlich nach Einzelheiten gefragt wurde. So stellte sich heraus, dass Frauen glücklicher sind als Männer. Landmenschen bezeichnen sich  glücklicher als Bewohner von Städten. Was ich persönlich nachempfinden kann. Ich liebe es, Städte anzuschauen oder mich der Kultur dort zu widmen, aber zum Leben ist es mir gemütlicher auf dem Land. Das ist natürlich Ansichtssache!

Dann sind Paare glücklicher als Singles und Besserverdienende fühlen sich besser als Geringverdiener. Das ist ja wohl logisch! Sehr erfreulich ist, dass sich junge Leute glücklicher äußerten und hoffnugnsvoll in die Zukunft schauen!

Das Ranking im einzelnen, soweit es veröffentlicht ist: An der Spitze stehen die Dänen mit 96 Prozent positiven Äußerungen, dann kommt Griechenland mit 80 Prozent, Italien mit 79 Prozent, dann die Niederlande, da habe ich leider keine Prozentzahl gefunden.

Nun werdet Ihr fragen, wo ist nun Deutschland? Es liegt leider auf dem drittletzten Platz mit 61 Prozent, gefolgt nur von Polen mit 50 Prozent und Russland mit 37 Prozent.

Das stimmt mich nicht gerade euphorisch, aber mich haben sie leider nicht gefragt.

Was mich nur wundert, was die Menschen in Griechenland und Italien positiv denken lässt, angesichts der wirtschaftlichen Lage? Oder ob es mit an dem sonnigeren mediterranen Lebensgefühl liegt! – Das war übrigens auch dem Berichterstatter aufgefallen, wie ich der Zeitung entnahm, die darüber berichtete.

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