Nun sind alle Geschenke ausgepackt, aber für viele kommt erst jetzt der richtige Stress. Es ist nun mal schwer, für jeden das Richtige zu finden. Da haben wir „die Bescherung“, zu klein, zu groß, nicht der richtige Geschmack, doppelt geschenkt, usw. usw. Für viele ist die Notlösung der nächste Schritt, das heisst, es muss umgetauscht werden.
Aber so einfach ist das nicht immer, es hängt von der Kulanz des Händlers ab. Solange die Ware keine Mängel aufweist, müsse der Händler sie nicht zurücknehmen, so sagen die Fachleute des Handelsverbandes. So wäre es natürlich besser, vor dem Kauf zu fragen, ob die Ware umgetauscht werden kann.
Wichtig ist vor allem, den Kassenzettel aufzuheben und mitzunehmen. Besonders bei den Geschenken ist das nötig, weil meist das Preisschild abgemacht wird. Außerdem kann man beweisen, dass man es in diesem Geschäft gekauft hat. Übrigens kann der Händler die Regeln für den Umtausch festlegen, beispielsweise Bücher, CD`s usw. nur in der Originalverpackung zurücknehmen. Dann kann es immer noch sein, dass kein Bargeld zurückgegeben wird, sondern nur ein Gutschein.
Übrigens gibt es eine Statistik, die erfahrungsgemäß besagt, dass fünf Prozent aller Geschenke umgetauscht werden!
Und bei Mängeln am gekauften Geschenk hat der Kunde Gewährleistungsansprüche.Dann muss der Händler bis zu zwei Jahren nach Kaufdatum die Ware ersetzen. Auch hier ist der Kassenzettel wichtig.