Nun ist die schöne warme Jahreszeit da und es lockt uns hinaus ins Grüne. Da bietet sich das Fahrrad wunderbar an. Auch zum Radeln ins Geschäft oder zur Arbeit lockt das schöne Wetter. Mancher lässt jetzt, sehr lobenswert, sein Auto zu Hause und nutzt das Fahrrad, da tut er auch was Gutes für die Fitness noch dazu.
Nicht selten gibt es aber auch hier Probleme. Es müssen wohl oder übel gewisse Regeln eingehalten werden. Da regelt die Straßenverkehrsordnung natürlich die Details, trotzdem gibt es immer wieder Situationen, wo sogar die Richter bemüht werden müssen. Ich fand vor kurzem, wie jedes Jahr, einige Zusammenstellungen, die ich gerne auch dieses Jahr weitergebe. An sich sind sie ja bekannt, aber für alle Fälle:
Radweg: Wenn gekennzeichnete Radwege da sind, müssen sie benutzt werden, auch von Rennradfahrern! Es sei denn, der Radweg ist nicht zumutbar, oder es stehen Autos darauf geparkt. Es darf aber nicht auf den Gehweg ausgewichen werden. Radler dürfen rechte Seitenstreifen benutzen, wenn kein extra Radweg vorhanden ist. Ausnahmen sind Kinder: Wenn sie noch keine acht Jahre alt sind, müssen sie, von acht bis neun Jahren dürfen sie den Gehweg benutzen!

Geschrieben von Eva
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