Ein etwas außergewöhnliches Versteck!!

Da fiel mir zufällig etwas im Internet auf, was mich köstlich amüsierte. Das will ich doch weitegeben: Da schnappte die Polizei einen Juwelendieb. Der hatte für seine Beute bei einem Diebstahl in einem Juweliergeschäft ein wirklich außergewöhnliches Versteck gewählt: Einen der erbeuteten zwei Ringe hatte er zwischen seine Pobacken geklemmt!!

Bei der Überprüfung durch die Polizei fiel der Ring dann herunter. Er hätte vorher auch einen ziemlich „zusammengekniffenen“ Eindruck gemacht, so wurde überliefert.

Der Verbleib des zweiten Ringes konnte allerdings bis jetzt noch nicht geklärt werden. Jedenfalls wurde der auch schon einschlägig vorbestrafte 41-jährige Mann erstmal festgenommen. Ob man hofft, dass der Ring noch irgendwie zum Vorschein kommt??

Foto: Rike / pixelio.de

Rewe ruft Walnuss-Eis zurück!

Wie berichtet wurde, ruft Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelkonzern REW Walnuss-Eis zurück. Dieses wurde in den Supermärkten von REWE sowie bei den Penny-Märkten, einer REWE-Tochter verkauft.

Aufgrund produktionstechnischer Abweichungen können im REWE-Walnusseis (900 Milliliter) sowie in den bei Penny verkauften Sorten Rios Premiumeis Walnuss (1 Liter) und Sweet Emotion Walnusseis (1 Liter) Spuren von Erdnüssen enthalten sein, die nicht auf der Verpackung deklariert seien.

Dies könne, so teilt das Unternehmen mit, bei Personen, die an einer Erdnuss-Allergie leiden, zu allergischen Reaktionen führen. Alle bereits gekauften fraglichen Produkte können bei den entsprechenden Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Foto: Bredehorn J / pixelio.de

Halbjahreszeugnisse – wie andere Länder benoten

Heute erfuhr ich, dass es die Halbjahreszeugnisse gegeben hat. Jedenfalls in der Kölner Region, wohl auch sonst überall. Das ist natürlich immer aufregend, nicht so sehr wie zum Schuljahresende, aber auch wichtig. Diese Zeugnisse sind ja wichtig für Bewerbungen oder den Wechsel auf eine weiterführende Schule.

Da habe ich auch prompt etwas entdeckt, dass für viele Schüler und auch für mich interessant ist zu lesen. Es geht darum, wie in anderen Ländern die Leistungen benotet werden. Da würden sich einige wohl wünschen, in einem anderen Land zu leben. Aber wir wollen ja eigentlich nur das beste von unseren Schülern annehmen, nicht wahr?

Da wollen wir doch mal sehen, wie es anderswo zugeht: Beispielsweise in der Schweiz und in Polen, da gibt es doch tatsächlich eine Sechs für „sehr gute “ Leistungen!! In den Niederlanden gibt es als beste Note sogar eine Zehn. Noch mehr gibt es in Frankreich, nämlich eine 20! Ebenso ist es in Griechenland, da ist die beste Zeugnisnote auch eine Zwanzig. Mit einer Zehn hat man gerade noch so bestanden. In Italien gibt es sogar die Note Null. Die wird vergeben, wenn eine Arbeit nicht zu bewerten ist. Beispielsweise, wenn es so unleserlich geschrieben ist, dass der Lehrer die Arbeit nicht entziffern kann.

Ganz anders ist es in den USA: Da werden Buchstaben statt Zahlen vergeben. Ein A steht für sehr gut, ein F bedeutet nicht ausreichend.

Etwas für mich sehr Einleuchtendes schreibt ein Professor der Universität Siegen. Er fände es besser, wenn wie in der Grundschule die Lehrer Beurteilungen schreiben würden. Dabei sollte der Lehrer begründen, wie er zu seinem entsprechenden Urteil kommt. Zusätzlich sollte er Vorschläge machen, wenn und wie der Schüler sich verbessern könnte. Fände ich auch sehr gut, ist natürlich arbeitsintensiv.

Aber nun will ich hoffen, dass ich allen Kindern, die heute Halbjahreszeugnisse bekommen haben, gratulieren kann!

Foto: Uwe-Jens Kahl / pixelio.de

Winterwetter – die lästigen Seiten

Wie sieht es eigentlich aus, wenn bei dem momentan herrschenden Winterwetter, nicht nur mit Kälte, nun auch mit Schnee, der Verkehr zusammenbricht? Wenn nicht nur die Autofahrer zu kämpfen haben, sondern auch Busse und Bahnen Verspätung haben oder gar nicht kommen, schafft es mancher Arbeitnehmer nicht, rechtzeitig zur Arbeit zu kommen.

Da taucht mit Recht die Frage auf, wie das von seiten der Arbeitgeber gehandhabt wird. Da habe ich eine kompetente Ausführung gelesen, die besagt, dass von Gesetz wegen die Betriebe nur dann das Arbeitsentgelt weiterzahlen müssen, wenn der Mitarbeiter aus einem „in seiner Person liegenden Grund“, wie es im Amtsdeutsch heißt, nicht arbeiten kann.

Das ist der Fall, wenn Krankheit oder Unfall vorliegen. Aber verstopfte Straßen oder ausgefallene Bahnen bei Schnee und Glatteis gehören nicht dazu. Also demnach hat das „Zeit-Risiko“, wie es so schön heißt, des Anfahrtsweges zum Arbeitsplatz der Arbeitnehmer zu tragen. Natürlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wie kulant er ist. Außerdem gibt es in vielen Betrieben Betriebsvereinbarungen für diese Fälle und heute auch in den meisten Betrieben die gleitende Arbeitszeit. Diese lässt einen Ausgleich über die Woche oder sogar über den Monat zu.

Wo das alles aber nicht der Fall sein sollte, muss wohl oder übel, wer beispielsweise morgens im Schnee stecken blieb, abends oder anderen Tags nacharbeiten oder er bekommt weniger Geld. Da heißt es, lieber entsprechend früher losfahren, wenn schlechtes Wetter angesagt ist, damit man einigermaßen pünktlich ankommt.

Ein anderer Fall wurde aufgezeigt, dass der Betrieb aber sehr wohl weiterzahlen muss, wenn nicht gearbeitet werden kann, beispielsweise wenn die Heizung ausfällt. Das hat schon in einer Klage bis vor das Bundesarbeitsgericht geführt (Az.: 4AZR 301/80), und zwar schon vor Jahren.

Da wurde übrigens auch ein Fall erwähnt, wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu spät kommt, dürfe ihm nicht gleich gekündigt werden. Allenfalss solle erst mal eine Abmahnung erteilt werden. Aber dass sollte man nicht übertreiben, auch wenn es wetterbedingt wäre. Wenn die Verspätung mehrfach erheblich ist, kann es sehr wohl zur Kündigung kommen. Da sagt das Bundesarbeitsgericht, es komme nicht einmal darauf an, ob der Betriebsablauf durch die mehrfachen Fehlzeiten erheblich gestört wurde. (Az.: 2 AZR 147/00).

Also dann auf jeden Fall eine gute Fahrt! Und nicht zu lange!

Foto: Erika Hartmann / pixelio.de

Achtung für Autofahrer – Punktereform

Was habe ich da heute abend in den Fernsehnachrichten auf sämtlichen Sendern mitbekommen, es wird eine Reform der Strafpunktevergabe an Autofahrer angestrebt. Das muss ich doch gleich weiter verbreiten.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer stellte die wichtigsten Punkte der seit langem diskutierten Reform vor. Eckpunkte werden Ende Februar bekannt gegeben. Das System solle vor allem transparenter und einfacher werden, so die Experten.

Wichtig ist vor allem, dass statt bisher bei 18 Punkten jetzt schon bei 8 Punkten der Führerschein entzogen werden soll. Das klingt dramatisch, dafür sollen aber auch die einzelnen Punktezahlen reduziert werden.

Grobe Verkehrsverstöße wie beispielsweise zu hohes Tempo sollen nur noch mit einem Punkt statt wie bisher mit 3 Punkten bestraft werden. Für Fahrten etwa über die rote Ampel gibt es 2 Punktge statt bisher 3 bis 7 Punkte.

Zudem sollen die Eintragungen im Verkehrszentralregister künftig einzeln in einem abgestuften Verfahren reduziert werden. Drei Stufen sind hierfür vorgesehen, nach 2 1/2, 5 und 10 Jahren.

Die geplante Reform ziele darauf ab, die Zahl der Einträge in Flensburg deutlich zu verringern, so sagt auch der ADAC. Das Bußgeld soll laut ADAC nicht erhöht werden. Das Handy am Steuer werde zwar schwerer geahndet werden, aber für andere Verstöße, wie etwa das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone, werden keine Punkte mehr vergeben.

Allerdings wurden auch kritische Stimmen zu der neuen Reform laut, beispielsweise von der Gewerkschaft der Polizei und dem Deutschen Anwaltverein.

Foto: siepmannH / pixelio.de

Im Winter aktuell – die Heizkosten

Etwas sehr Wichtiges ging vor kurzem durch die Medien. Das sollte vor allem für Mieter jetzt im Winter und dann später bei der Abrechnung interessant sein. Eine mutige Mieterin hat ihren Vermieter verklagt, weil er nicht die tatsächlich verbrauchte Energie abgerechnet hatte, sondern einen Abschlag. Sie war nicht damit einverstanden, er berief sich auf eine weit verbreitete Abrechnungsmethode, das „Abflussprinzip“. Also, das, was er beispielsweise als Abschlag an den Energieversorger gezahlt hat.

Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), der diese Methode für unzulässig erklärte. Die Heizkosten müssen nach den Kosten der verbrauchten Energie berechnet werden. Damit sind eindeutig die Rechte der Mieter geklärt. Mieter, die demnach zuviel gezahlt haben, haben Anspruch auf eine neue gerechte Abrechnung.

Das freut auch den Mieterbund, der das Urteil als „richtig und gerecht“ begrüßt hat. Der deutsche Mieterbund geht sogar davon aus, dass mindestens eine Million Wohnungen von dem Urteil betroffen seien. Die genauen Zahlen kennt man nicht, da die Abrechnungsmethoden nicht zentral erfasst sind.

Vor allem die Wohnungen mit Fernwärme oder Gas seien betroffen. Der Grund sei, dass die Versorger erst im Frühjahr die tatsächlichen Kosten abrechnen, während die Vermieter ihre Nebenkostenabrechnungen schon zum Jahresende erstellen. Darum ist es einfacher, auf die Abschlagszahlungen zurückzugreifen.

Nun werden die Abrechnungen natürlich für die Vermieter komplizierter; das brachte den Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmenauch dazu, gegen das Urteil zu protestieren. (Az.: VII ZR 156/111)

Foto: Paulwio / pixelio.de

Was Heisses muss es jetzt sein!

Geht es Euch zur Zeit auch so: Es ist kalt und kalt geworden bei uns. Manchmal hilft sogar eine dicke Jacke und mehrere Paar Socken nicht mehr. Da lechzt man nach was Heissem zum trinken, um sich von innen heraus aufzuwärmen. Natürlich ist zuerst mal ein guter heißer Tee willkommen. Glühwein ist ja auch gut, aber ich verbinde das immer mit Advent. Da habe ich ein paar schöne Punschrezepte entdeckt, wenn es nicht ganz so schnell gehen muss mit dem Aufwärmen. Dafür ist es dann um so leckerer und vielleicht auch entspannend, wenn man nach einer Zeit in der Kälte ins gemütlich warme Heim kommt. Sogar für Kinder fand ich was.

Also erstmal ein Punsch für Erwachsene:

Für 6 Gläser: 1 Stückchen frischer Ingwer (für alles gut!), 1 Vanilleschote, 1 Stange Zimt, 3 Nelken, 3 Stück Sternanis, 50 g Rosinen, 50 g gehackte Mandeln, 1 Bio-Orange, Schale und Saft, 5 EL brauner Zucker, 1 Flasche trockener Rotwein, 200 ml Rum, 1 Bio-Zitrone, Schale und Saft, 3 Kardamom.-Kapseln, 3 Körner Piment.

Den Ingwer schälen und in dünne Scheibchen schneiden, die Vanilleschote aufschneiden, das Mark herausschaben und zusammen mit der „leeren“ Vanilleschote, dem Ingwer, der Zimstange, den Nelken, den zerstoßenen Kardamomkapseln und den Pimentkörnern in einen Topf geben. Außerdem den Sternanis, Rosinen, Mandeln, Orangen- und Zitronenschale, den Saft der Früchte und den braunen Zucker dazugeben. Das Ganze dann mit Rotwein auffüllen. Eine halbe Stunde zugedeckt köcheln lassen. Den Rum untermischen und den Punsch durch ein Sieb in hitzebeständige Gläser füllen. Wenn man es etwas „harmloser“ will, den Rum weglassen, der Alkohol im Wein reduziert sich während des Kochens sowieso. Zugegeben, die Zubereitung ist etwas aufwendig, aber es lohnt sich, einfach lecker!

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