Endlich wieder da- Christstollenzeit

Endlich ist wieder Christstollenzeit. Ich freue mich das ganze Jahr darauf. Natürlich gibt es sie in den Supermärkten immer früher in Mengen auf den Markt geworfen, aber richtig munden sie erst in der Vorweihnachtszeit.

Dieses Weihnachtsgebäck ist längst das beliebteste in ganz Deutschland, es heißt in den verschiedenen Regionen auch anders, aber lecker ist es immer. Die Fertigung ist etwas aufwendig, aber es lohnt sich. Wer sich nicht die Mühe machen kann oder will,  jeder gute Bäcker und Konditor, der etwas auf sich hält, lässt es sich nicht nehmen, seine speziellen Stollen anzubieten.

Durch eine Geschichte um den Stollen, die mir in die Hände fiel, wollte ich auch etwas über den Ursprung des Christstollens wissen. Eine Sage erzählt übrigens, dass die Form an das gewickelte Jesuskind erinnern soll! Das ursprüngliche „Christbrot“ wurde schon im 14. Jahrhundert erwähnt. Da war es noch ein Fastengebäck der Klöster mit Mehl, Hefe und Wasser. Zucker war auch damals viel zu teuer.

weiter lesen »

Ein Geschenkvorschlag – Babylon

Einen tollen Geschenkvorschlag fand ich kürzlich, natürlich nicht Babylon! Aber ich entdeckte ein ganz entzückendes Buch mit kuriosen Ortsnamen und ihren Geschichten.

Das Buch habe ich mir gleich besorgt und lese mit größtem Vergnügen darin. Ganz bestimmt hat jeder schon mal den längsten und so unaussprechlichen Namen für einen Ort gehört, nämlich den für jenes walisische Dorf „Llangfairpwllgwyngyllgogerychwyrndrobwllllantysiliogogogoch“. Hoffentlich habe ich es richtig hingekriegt! Die dazu gehörige Geschichte besagt, dass ein Schuster sich  diesen Namen ausgedacht hat, um das Dorf bekannt zu machen und die Eisenbahngesellschaft zu bewegen, einen Bahnhof einzurichten. Das war im 19. Jahrhundert.

Dafür berichtet der Autor auch von den kürzesten Namen, nämlich von einer Insel in der Südsee, die schlicht und einfach „O“ heißt. In Norwegen gibt es gleich vier Orte, die „A“ heißen.

Es gibt sogar eine Lehre von den Ortsnamen, habe ich gelernt: Toponomastik. Die Experten stocherten manchmal ganz schon im Dunkeln rum, wenn sie die Ursprünge von manchen Ortsnamen herausfinden wollten. Scheinbar kam der Mensch gleich nach der Schöpfung und gab allem einen Namen. Meist kennt man ja nur die sprachlichen Wurzeln, aber dabei gibt es auch eine Menge von Verballhornungen und verblüffende Herleitungen. Da sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Viele schöne Geschichten weiß der Autor, Wolfgang Koydl, zu berichten. Da ist die Geschichte von „Yucatan“ – wonach das Buch benannt ist. Es geht auf den spanischen Eroberer Diego Velasquez zuück, der jene mexikanische Halbinsel in Besitz nahm, die heute ein bliebtes Touristenziel ist, Yucatan. Er meinte, die Eingeborenen hätten ihm den Namen  genannt, Platz der Reichtümer. Aber die Freude war nicht von langer Dauer, in Wirklichkeit hatten die Indios, die ihm als erste begegneten, U yu`uk a t`aan – Wir verstehen nichts – gesagt, als sie diese fremden Gestalten sahen. Da kommt der Gedanke auf, dass die Eroberer bessere Dolmetscher gebraucht hätten.

Also, wie wäre es, falls Sie sich für meinen Tipp interessieren: „Yucatan- Kuriose Ortsnamen und ihre Geschichten“, Carlsen-Verlag.

Foto: Henning Hraban Bamm / pixelio.de

So ein Käse – auch hier ein Rückruf !

Was sehe ich denn da? Nichtsahnend will ich meine mails aufrufen, es ist ein stürmischer Dezemberabend, 5.12., da springt mir bei den News im Internet gleich eine Meldung ins Auge! Die will ich aber gleich weitergeben.

Denn wieder wird eine Lebensmittellieferung zurückgerufen: Heute sind es Käseprodukte von „Tirol Milch Wörgl“. In einigen Käsesorten sind gesundheitsgefährdende Listerien gefunden worden. Der Hersteller hat deshalb eine Rückrufaktion gestartet. So die Angaben von www.lebensmittelwarnung.de.

Die Keime befänden sich sich laut dem Hersteller in der Rinde, nicht jedoch im Inneren der Käse. Was genau sind Listerien? Zur Aufklärung heisst es, dass diese Bakterien insbesondere bei Schwangeren, Kleinkindern und Menschen mit geschwächtem Immunsystem schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen können. Im schlimmsten Fall kann es zu lebensgefährlichen Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen kommen!

Es handelt sich um folgende Produkte: „Andreas Hofer Jubiläumskäse“ – 200 g Packung, Verfalldatum 09.02.2012, vertrieben von der Firma Heiderbeck, „Alpenmark Österreichischer Bergkäse“, 300 g Packung, Verfalldatum 28.02.2012, 05.03.2012, 06.03.2012, verkauft von Aldi-Süd, „Bergkäse“ – 430 g Packung, Verfalldatum 27.02.2012, 03.03.2012, 04.03.2012, 10.03.2012, 11.03.2012, verkauft von Aldi-Nord.

Also bitte noch mal genau hinsehen!

Foto: Rolf Handke / pixelio.de

Bald ist Nikolausabend da……

Nun will ich aber zur Abwechslung von den anderen, auch sehr wichtigen Themen, was fürs Herz schreiben. Auch das muss doch mal sein, nicht wahr? Mit Riesenschritten ist das Jahr mal wieder vergangen, die Weihnachtsmärkte brummen, die Häuser sind geschmückt. Wer will, hat am 4.12. die Barbarazweige hereingeholt und ins Wasser gesteckt, damit an Weihnachten die Kirschblüten das Herz erfreuen.

Oder auch den alten Brauch befolgt, etwas Süßes in die Schuhe zu stecken an Barbara! Dann kommt schon bald der Nikolaus! Da habe ich alte Weisheiten, die ich im Kopf hatte und neue angelesene Details mal zusammengestellt über diesen heiligen Mann, den ich  sehr verehre!

Nikolaus von Myra war ein Bischof. Er wurde ungefähr um 286 in Patara in Kleinasien geboren, der heutigen Türkei, und ist am 6. Dezember etwa um 350 gestorben. Genau weiss man die Daten nicht. Er war jedenfalls einer er ersten Nichtmärtyrer, die heilig gesprochen wurden. Myra, das heute Demre heißt, hat eine sehenswerte alte Nikolauskirche sowie Felsengräber. Ich habe die Stadt während einer Rundreise durch die Türkei besucht und festgestellt, dass man sich als Stadt des Nikolaus damit auch eine Touristenattraktion geschaffen hat. So weit, so gut, das ist ja das gute Recht, wie es viele andere Städte oder Regionen auch machen. Aber was mich da, ich möchte sagen, verwundert hat, war eine riesengroße Nikolausfigur aus aufgeblasenem Plastik mitten auf einem zentralen Platz, aber als Weihnachtsmann dargestellt!! Das mitten im Frühling! Das hatte dann nichts Bischöfliches mehr!

weiter lesen »

Silvester -nicht nur ans Feuerwerk denken!

Ganz wichtig finde ich, was eigentlich auch jeder weiß, aber nicht so genau. Nämlich, dass mit dem Ablauf des Jahres auch diverse Geldangelegenheiten geregelt werden sollten. Es gibt nämlich bestimmte Termine, wo Forderungen oder auch Schulden verjähren.

Beim Stöbern in den Medien stieß ich auf interessante Fakten, beispielsweise, wenn ein Kunde eine Rechnung aus dem Jahre 2008 noch nicht oder nicht ganz beglichen hat, ist diese Forderung am 31.12. verjährt. Hier gilt eine Frist von drei Jahren. Ob der Gläubiger das nicht gewusst hat??

Auch Rechnungen von Freiberuflern, wie Ärzten oder Rechtsanwälten, verjähren nach drei Jahren. Ebenso rückständige Lohnforderungen, Mietzahlungen, Unterhaltsleistungen, die auch dem Jahre 2008 bestehen.

Aber, was ich neu gelernt habe, wie sieht es mit den Leuten aus, die das Geld zu bekommen haben? Die sollten sich, so die Experten, jetzt intensiver um ihre Forderungen kümmern! Man könne bis zum Jahresschluss dafür sorgen, dass zumindest die Verjährung „unterbrochen“ wird, so wird geraten. Das könne man beispielsweise dadurch erreichen, dass der Schuldner die Forderung anerkennt. Ganz clevere Geschäftsleute schicken beispielsweise eine Mahnung über einen höheren Betrag. Wenn dann der Schuldner antwortet, das die Summe ja anders sei, dann ist das die gewünschte „Anerkennung der Schuld“! Dann setzt die Verjährungsfrist nämlich neu ein, allerdings nicht zum Jahresende, sondern an dem Tag der Unterbrechung. (Das muss man erstmal wissen!).

Also eine normale Mahnung reicht nicht aus. Sicherer sei ein gerichtlicher Mahnbescheid, so die Fachleute. Oder natürlich eine Klage, aber auch vor Jahresende noch. Allerdings, so sind die Regeln, ist bei Ansprüchen bis zu 600 bzw. 750 Euro in den meisten Bundesländern vor dem Gang zum Amtsgericht eine Schlichtungsstelle anzurufen.

Dann gibt es die Besonderheit: Gewährleistungsansprüche wegen mangelhaften Käufen verjähren bereits nach zwei Jahren. Die Frist für gebraucht gekaufte Sachen kann auf ein Jahr verkürzt werden.

Aber dass es Ansprüche gibt, die erst nach 30 Jahren verjähren, war selbst mir als Laien schon ein Begriff: Das sind Herausgabeansprüche aus Eigentum sowie familien- und erbrechtliche Ansprüche. Auch gerichtlich rechtskräftig festgestellte Ansprüche haben eine lange Verjährung.

Ganz interessant ist die Tatsache, wer eine Forderung beglichen hat, die bereits verjährt war, ohne die „Einrede der Verjährung“ zu erheben, kann sein Geld nicht mehr zurückverlangen, so die Juristen.

Foto: Wolfgang Pfensig / pixelio.de

Etikettenschwindel – weit verbreitet

Eigentlich weiss jeder, oder hat schon Berichte gelesen oder gesehen, was auf den Etiketten auf Lebensmitteln manchmal nicht richtig angegeben ist. Kürzlich schaltete ich zufällig auch in eine Fernsehsendung rein, die solche Dinge untersucht hat. Da gab es den Zusatz „aus der Region“, beispielsweise. Aber bei näherer Recherche stimmte das gar nicht. Oder die Zusätze, was Farbstoffe – oder ohne Farbstoffe, Aromastoffe, Konservierungsstoffe usw. betrifft.

Da gibt es auch den Begriff der „Gentechnik“, der oft nicht richtig definiert angegeben wird. Das haben auch die Verbraucherzentralen inzwischen angefordert. Sie verlangen ein Ende der „Verschleierungstaktik“, so wurde berichtet. Die Konsumenten sollten eindeutiger durch genauere Kennzeichnung der Lebensmittel aufgeklärt werden. Vor allem sollte der Begriff „natürlich“ klar definiert werden. Dieses sollte europaweit gelten, so die Verbraucherschützer.

weiter lesen »

Hacker und andere Internetsünder

Gerade jetzt vor Weihnachten tauchen wieder vermehrt Meldungen auf, die vor Internetsündern warnen. Es hat sich ja schon seit Jahren vermehrt gezeigt, dass auf vielfältigste Weise versucht wird, an die Daten der Verbraucher zu kommen. Man kann gar nicht vorsichtig genug sein, damit nicht an die sauer verdienten Groschen herangegangen wird.

Da las ich eine Meldung mit einem neuen Trick: Dass Internetnutzer mails von angeblichen Kreditinstituten erhalten, ist ja nicht neu, aber nun wird von der Deutschen Bundesbank gewarnt, dass als Absender „Deutsche Bundesbank“ angegeben wird, was natürlich nicht stimmt. Die Betrüger weisen auf eine Kooperation zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und führenden Kreditkartenunternehmen hin, so wurde berichtet. Damit solle der illegale Handel mit gestohlenen Kreditkarten unterbunden werden. Ganz schön dreist, würde ich sagen!

Die Mail-Empfänger würden aufgefordert, sich auf dem in der Mail angegebenen Portal zu verifizieren – anderenfalls, so drohen die Absender, würden Datensätze gesperrt. Dabei, so die Bundesbank, handele es sich nur um einen neuen Betrugsversuch, um an die Daten der Kunden zu gelangen. Also auf keinen Fall auf solche Post reagieren, so die Bitte der Bundesbank. Und auf keinen Fall irgendwelche angeforderten PIN-Daten, Kreditkarten-Nummern oder ähnliches preisgeben!!

Da ist noch eine andere Meldung interessant, die ich las. Auch nicht neu, aber immer wieder ärgerlich! Die Internet-Experten beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnen vor immer häufiger vorkommenden  Plünderungen von Bankkonten beim Online-Banking von Hackern.

Allein im vergangenen Jahr seien 5000 Fälle bei der Polizei angezeigt worden, doppelt so viele wie im Vorjahr. Der durchschnittliche angerichtete Schaden sei mit 4000 Euro zu beziffern. Aber, so wurde berichtet, die meisten Fälle würden von den Banken ohne Anzeige geregelt. Also sei der tatsächliche Schaden wesentlich höher.

Es sei davon auszugehen, so die Experten, dass einmal die Hacker immer raffinierter würden, anderenfalls machten es aber viele Internetnutzer den Tätern einfach, weil sie ihre Computer unzureichend sicherten und, da haben wir die Aussage wie vor, zu leichtsinnig Daten von sich preisgeben!

Da kann man nur immer wieder versuchen, sehr vorsichtig zu sein. So toll die neuen technischen Errungenschaften sind, sie bergen auch neue Gefahren in sich.

Foto: manwalk / pixelio.de

Copyright © 2013 Allerlei Frauerlei – Gesundheit, Garten und Genuss