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Der Mai, der Mai…….

Nun ist mit dem 1.Mai der Wonnemonat Mai eingezogen. Alles blüht und grünt, das Wetter ist warm, hoffentlich bleibt es so. Obwohl eine alte Bauernregel sagt:“Mai kühl und nass, füllt dem Bauern Scheun`und Fass.“

Eigentlich wollte ich aber über Maibräuche was schreiben. Gerade für die Zeit vom 30.April und dem 1. Mai gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in fast ganz Europa viele verschiedene Maibräuche. Diese sind nicht nur von Region zu Region, sondern oft von Dorf zu Dorf verschieden. Alle sollen das Ende des Winters und den Beginn des Frühlings symbolisieren.

Schon die alten Kelten haben uns viele Bräuche vererbt, so auch Maibräuche. So war die Nacht vom 30. April bis zum 1.Mai das zweithöchste Jahresfest der Kelten: Beltene. Es war dem Heiler, Licht- und Fruchtbarkeits-Heros Belenus geweiht. Es wird heute noch beispielsweise in Schottland groß gefeiert. Das werden nicht nur Liebhaber schottischer Highland-Sagas wissen! (Da komme ich noch drauf zurück). Schon damals soll es einen Maibaum mit grünem Wipfel gegeben haben.

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Ein Balkon – für uns am wichtigsten

Was Verblüffendes hat eine Immobilien-Trend-Studie der Plant-Home AG ergeben. Diese hatte zum Inhalt, was bei einem Immobilienerwerb für die Bundesbürger ein wichtiges Ausstattungsmerkmal bedeutet. Die Attribute gingen von unverzichtbar bis sehr wichtig. Dabei wurde der Balkon von 84 Prozent als absolut unverzichtbar angesehen. Sei es, als Platz zum Sitzen, Grillen, grüne Oase oder einfach nur für das Vogelhäuschen im Winter.

Nun aber das Ranking im Ganzen, wie es die Studie ergab:

Terrasse oder Balkon – 84 Prozent

Badezimmer mit Wanne/Dusche – 82 Prozent

Eigener Parkplatz/Garage – 73 Prozent

Gäste-WC – 56 Prozent

Hochwertige Einbauküche – 48 Prozent

Großzügiger Garten – 43 Prozent

Offener Kamin/Kaminofen – 35 Prozent

Fußbodenheizung – 31 Prozent

Echtholz-Parkettboden – 30 Prozent

Komfortabler Aufzug – 19 Prozent

Wintergarten – 15 Prozent

Sauna – 9 Prozent

Garten im Frühling – Frühling im Garten

Nun ist viel im Garten zu tun. Der Frühling lässt uns mit froher Schaffenskraft wirken. Jetzt sollte der Winterschutz endgültig enfernt werden, da er die neuen Triebe im Wachstum behindert odr sogar abbrechen lässt. Allerdings sollte man für empfindliche Pflanzen einen leichten Frostschutz bereithalten. Hortensien, Magnolien, Kamelien und Tränendes Herz sind da sehr empfindlich. Ich habe in diesen Tagen noch morgens Autoscheiben vom Frost befreien müssen, obwohl es tagsüber sehr schön ist!

Auch die Kübelpflanzen können nach draußen, aber auch bei Frost noch schützen! Da wäre aufzupassen, da die aus dem warmen Haus kommenden Pflanzen gern von Schädlingen befallen werden. Blattläuse, Schildläuse und erste Raupen sind ja wild auf frisches Grün. Da hilft manchmal ein starker Rückschnitt mehr als Pflanzenschutzmittel. Auch gut und richtig Düngen ist wichtig als Widerstand gegen Krankheiten und Schädlingsbefall.

Was oft nicht beachtet wird, aber wie ist es mit dem Rasen? Der sollte jetzt auch pfleglich behandelt werden, nämlich am besten vor dem ersten Schneiden düngen und, wenn sich Moos gebildet hat, vertikulieren. Wenn der ph-Wert unter 6 ist, sollte der Rasen gekalkt werden. Dann kahle Stellen nachsäen, das war bei meinem Rasen immer nötig!

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Sag`s durch die Blume…

Das haben wir alle schon mal gehört oder auch selbst angewandt: Bestimmte Blumen haben bestimmte Aussagen: rote Rosen für die große Liebe, Olivenzweige für Frieden, um nur die gebräuchlichsten hervorzuheben.

Leider ist es heute in unserem modernen Zeitalter nicht mehr „in“, sich mit Blumen und der Bedeutung, die man ihnen zumisst, zu befassen. Unsere jungen Leute haben ja eine andere Auffassung von Romantik. Man überbringt keine Blumen, um die Angebetete mild zu stimmen, da wird mit unseren digitalen Nachrichtenmöglichkeiten kommuniziert. Wenn dann die SMS oder dergleichen nicht sofort beantwortet wird, hat man schon keine Geduld mehr! Ich beobachte vor allem junge Leute, da ich viel Bahn und Straßenbahn fahre. Da wird das Liebesleben oder überhaupt alles während der Bahnfahrt organisiert. Und jeder muss notgedrungen mithören!

Wie wohltuend empfand ich, was mir kürzlich in die Hände fiel: Es gibt auch heute noch Menschen, die sich mit Blumen und eben auch ihrer Sinnbildlichkeit befassen.

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Wer ist unser vertrauenswürdiger Favorit?

Bereits zum elften Mal wurde eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Zeitschrift „Readers Digest“ durchgeführt. Dazu wurden 33.000 Leser in 16 Ländern Europas befragt, darunter 7.000 in Deutschland. Die Umfrage fand im Herbst letzten Jahres statt.

Frage war, welche Vertreter eines Berufes haben unser Vertrauen. Auf den vorderen Plätzen waren jene Berufe, „die da sind, wenn es darauf ankommt“. So lautete der offizielle Tenor bei Bekanntgabe der Resulate.

Am meisten Vertrauen setzen wir in die Feuerwehrmänner, sie verteidigten den 1.Platz in Deutschland und Europa. 95 Prozent der Befragten waren sich einig, dass die Feuerwehrleute unser Vertrauen am meisten verdienen. Piloten und Krankenschwestern kamen auf 92 Prozent der Vertrauensstimmen. Apotheker sind auch Vertrauenspersonen, das meinten 86 Prozent, 85 Prozent vertrauen ihrem Arzt. Polizisten folgten auf dem nächsten Platz in Deutschland mit 79 Prozent und überflügelten damit ihre europäischen Kollegen um 20 Punkte. Taxifahrer kamen auf 45 Prozent.

Um 12 Punkte abgesunken sind Priester und Pfarrer. Das sei nicht verwunderlich, hieß es. Da sind die Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen, die in der letzten Zeit allgemein durch die Medien bekannt wurden, der Grund.

Auf den letzten vier Plätzen landeten Finanzberater und Fußballspieler mit 14 Prozent. Dann kamen die Autoverkäufer mit 10 Prozent.

Das Schlusslicht bilden, dreimal dürft Ihr raten, die Politiker!

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Schon Schüler sollen Geldumgang lernen!

Auch dafür gab es eine Umfrage des Forsa-Institutes, und zwar unter Schülern der zehnten Klasse. Das ist eine sehr gute und nützliche Angelegenheit, wie sich herausgestellt hat. Es hat sich nämlich ergeben, als das Resultat bekannt gegeben wurde, dass erschreckend viele Jugendliche ganz große Wissenslücken zum Thema Finanzen und Versicherungen haben. Meist haben sie sich mit diesen Dingen noch nicht befasst. Es haben entweder die Eltern geregelt oder es war überhaupt auch in der Familie kein Thema.

Das fängt bei Girokonten an (da habe ich festgestellt, dass manche Banken gute Aufklärungsarbeit leisten), ober die üblichen Online-Bestellungen usw. Da müsste auch bei Jugendlichen das Konsumverhalten und das Verbraucherwissen gestärkt werden.

Unter diesem Aspekt haben die Verbraucherzentrale Bundesverband und das Bundesministerium für Verbraucherschutz ein Projekt ins Leben gerufen. Die Experten, sprich Ministerin Aigner und Verbraucherzentrale-Präsident Billen sind dafür, schon in den Schulen ein Pflichtfach einzurichten, um die Verbraucherbildung, aber auch Ernährung zu lehren.

Zur Zeit ist es noch so, dass es meist den Lehrkräften anheim gestellt würde, diese so wichtigen Dinge zu vermitteln, so die Experten. Frau Aigner spricht sich dafür aus, die Inhalte „in bestehende Lehrpläne einzubinden, bevor noch lange um ein Pflichtfach gestritten würde“.

Zum Beispiel könne im Biologieunterricht das Thema Ernährung, im Sozialkundeunterricht Datenschutz, Finanzen im Mathematikunterricht untergebracht werden, so der Vorschlag.

Es wurde inzwischen auch eine Internetseite eingerichtet, die Lehrern Materialien dazu vermittelt: www.verbraucherbildung.de

Dekorieren – einfach so? nicht so einfach!

Wer möchte nicht gern außer in den eigenen vier Wänden auch im übrigen Haus für eine schöne Dekoration sorgen! Das ist gar nicht so einfach, wie ich kürzlich gelesen habe! Wenn man in einem Mietshaus wohnt, sollte man vorher den Vermieter fragen, ob man beispielsweise das Treppenhaus verschönern dürfte. Da bieten sich Bilder oder Poster an. Bei einer Eigentumswohnung sollte man die übrigen Eigentümer fragen.

Es gibt da ein interessantes Urteil, weil das jemand nicht gepasst hat scheinbar. (BGH V ZR 46/06). Fazit: Die Gestaltung des Treppenhauses ist nicht Sache des einzelnen Mieters. Das Gericht kommt aber zu der Ansicht, dass ein Mieter „zur Nutzung der Gemeinflächen berechtigt ist“, soweit der Gebrauch üblich ist und keine Belästigung darstellt. Außerdem, so das Gericht, wenn keine Gefährdung davon ausgeht und keine Vermüllung zu befürchten ist!

Da kommt gerade jetzt die Frage auf, wieweit man Oster- oder für später Weihnachtsdekoration anbringen darf? Daran hat sich wohl auch jemand gestört.

Ich fand dazu nämlich ein Urteil des Landesgerichtes Düsseldorf (Az 25 T 500/89): Dekoschmuck (Kranz oder Strauß) darf während der Feiertage an die Wohnungstür gehängt werden, wenn es nicht stört!

Da hoffe ich, dass es für alle, die es gern schön haben, weiterhin nur freundliche Mitbewohner gibt! (Ich kann da nichts Negatives aus eigenem Erleben berichten!)

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