Was wäre die Sommerküche (und nicht nur im Sommer!) ohne den Duft des „königlichen Krautes“, wie Basilikum auch bezeichnet wird. Es ist nicht nur m e i n absolutes Lieblingsgewürz!
Ein wenig Kunde über die Herkunft: Das natürliche Verbreitungsgebiet ist das tropische Afrika und Asien. Es wurde in Indien bereits 1000 vor Christus als Gewürz-, Heil- und Zierpflanze kultiviert. Funde in den Pyramiden von Ägypten bezeugen den Anbau dort bereits im Altertum. Nach Deutschland kam das Basilikum, das übrigens tatsächlich auch Königskraut genannt wird, etwa im 12. Jahrhundert nach Chr. Hier kommt es als Freilandware zwischen Ende Juni bis Anfang Oktober auf den Markt, als Gewächshausware das ganze Jahr.
Basilikum wird nicht nur als Küchengewürz besonders in der Mittelmeerküche als eines der häufigsten verwendet. Basilikummazerat – und destillat sind Bestandteil mancher Kräuterliköre. Das ätherische Öl wird in der Kosmetikindustrie für Duftmischungen verwendet. Es wird in der Volksmedizin, vor allem im mediterranen Raum, auch für verschiedene Wehwehchen (Appetitlosigkeit, Blähungen und bei Rachenentzündungen) eingesetzt.

Geschrieben von Eva
Kategorie:
Die Hitze dieses Sommers hat auch vielen Blumen und Pflanzen nicht gut getan. So schön es war, sie haben sehr darunter gelitten. Dazu kommt die geringe Niederschlagsmenge einige Wochen lang. Überall herrscht große Bodentrockenheit. Man sieht es auch überall: z.B. im Straßenbild, viele Bäume werfen schon braune Blätter ab. Auch Ziersträucher oder Kübelpflanzen haben gelbe und braune Blätter. Der Rasen ist oft gelb. Beerenobst ist betroffen. Bei Apfelbäumen fiel mir ein verfrühter Abfall von unreifen Äpfeln auf. Tomaten, Quitten und Äpfel haben auch Probleme, und zwar mit der sog. Blütenendfäule.
Wenn die Sommersonne die wohlduftenden Tomaten reifen lässt, wird es Zeit, ein Loblied und einige Rezepte auf diese gesunde leckere Köstlichkeit zu singen. Auf meinem Spreisezettel dürfen sie vor allem im Sommer nicht fehlen.
Oft findet sich ein lieber Mitmensch, Verwandter oder Freund, der die Mieze oder den Bello beaufsichtigt, wenn Herrchen oder Frauchen verreisen. Nicht jeder will ja sein Tier in eine Pension geben, es ist ja auch eine Kostenfrage. Aber was sehr interessant ist, und ich auch vorher nicht wusste: Man ist mit der Übergabe des Tieres nicht von der Haftung befreit! (Eigentlich logisch, oder?) Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt klar an, dass man während dieser Zeit grundsätzlich für Schäden, die das Tier anrichtet, haftbar ist. Da wurde z.B. ein Fall bis vor Gericht gebracht, wo die beiden Katzen einer Familie seit Jahren bei Freunden während des Sommerurlaubs untergebracht waren. Es ging bis auf das eine Mal gut, da zerkratzten sie in einem unbedachten Augenblick die teure Ledercouch der Katzenhüter. Das Gericht entschied, dass die Pflegeeltern nicht verpflichtet sein können, die Tiere auf Schritt und Tritt zu beobachten. Somit sind sie berechtigt, Schadenersatz zu fordern.