[ad#block]Die Stiftung Warentest berichtete kürzlich in ihrer Zeitschrift „Test“ von einer Untersuchung bei Kurzarm-Shirts. 39 wurden gewaschen und dann die Ergebnisse ausgewertet. Nur drei Shirts hätten die Note „gut“erhalten, so die Tester. Viele seien durch das Waschen aus der Form geraten, andere hätten schon vorher defekte Nähte gehabt, bereits nach zehn Wäschen wären sie „grau und lappig“ gewesen. Bei dem Test wurde auch auf Vorkommnis von schadstoffhaltigen Substanzen geachtet. Mitunter wurde bei den Aufdrucken Formaldehyd festgestellt, das Allergien auslösen kann und im Verdacht steht, Krebs auszulösen. Nur die Hälfte sei schadstofffrei, so stand zu lesen.
Ein weiteres, inzwischen weit bekanntes Problem habe sich bei einer weiteren Untersuchung auch hierbei gezeigt, nämlich, dass sich die Hersteller nicht genug für ihre Beschäftigten sowie für den Umweltschutz engagieren. Wie auch kürzlich in den Medien gezeigt wurde, wo es sogar zu Protesten kam, können die Arbeiter in den Billiglohnländern manchmal kaum ihren Lebensunterhalt fristen. Lediglich ein Hersteller habe sich stark engagiert. Die Herstellung in Bio-Qualität konnte auch nicht immer nachgewiesen werden.

Geschrieben von Eva
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Wenn die Sommersonne die wohlduftenden Tomaten reifen lässt, wird es Zeit, ein Loblied und einige Rezepte auf diese gesunde leckere Köstlichkeit zu singen. Auf meinem Spreisezettel dürfen sie vor allem im Sommer nicht fehlen.
Oft findet sich ein lieber Mitmensch, Verwandter oder Freund, der die Mieze oder den Bello beaufsichtigt, wenn Herrchen oder Frauchen verreisen. Nicht jeder will ja sein Tier in eine Pension geben, es ist ja auch eine Kostenfrage. Aber was sehr interessant ist, und ich auch vorher nicht wusste: Man ist mit der Übergabe des Tieres nicht von der Haftung befreit! (Eigentlich logisch, oder?) Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt klar an, dass man während dieser Zeit grundsätzlich für Schäden, die das Tier anrichtet, haftbar ist. Da wurde z.B. ein Fall bis vor Gericht gebracht, wo die beiden Katzen einer Familie seit Jahren bei Freunden während des Sommerurlaubs untergebracht waren. Es ging bis auf das eine Mal gut, da zerkratzten sie in einem unbedachten Augenblick die teure Ledercouch der Katzenhüter. Das Gericht entschied, dass die Pflegeeltern nicht verpflichtet sein können, die Tiere auf Schritt und Tritt zu beobachten. Somit sind sie berechtigt, Schadenersatz zu fordern.