Kategorie ‘Verbrauchernews’

Etikettenschwindel – weit verbreitet

Eigentlich weiss jeder, oder hat schon Berichte gelesen oder gesehen, was auf den Etiketten auf Lebensmitteln manchmal nicht richtig angegeben ist. Kürzlich schaltete ich zufällig auch in eine Fernsehsendung rein, die solche Dinge untersucht hat. Da gab es den Zusatz „aus der Region“, beispielsweise. Aber bei näherer Recherche stimmte das gar nicht. Oder die Zusätze, was Farbstoffe – oder ohne Farbstoffe, Aromastoffe, Konservierungsstoffe usw. betrifft.

Da gibt es auch den Begriff der „Gentechnik“, der oft nicht richtig definiert angegeben wird. Das haben auch die Verbraucherzentralen inzwischen angefordert. Sie verlangen ein Ende der „Verschleierungstaktik“, so wurde berichtet. Die Konsumenten sollten eindeutiger durch genauere Kennzeichnung der Lebensmittel aufgeklärt werden. Vor allem sollte der Begriff „natürlich“ klar definiert werden. Dieses sollte europaweit gelten, so die Verbraucherschützer.

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Hacker und andere Internetsünder

Gerade jetzt vor Weihnachten tauchen wieder vermehrt Meldungen auf, die vor Internetsündern warnen. Es hat sich ja schon seit Jahren vermehrt gezeigt, dass auf vielfältigste Weise versucht wird, an die Daten der Verbraucher zu kommen. Man kann gar nicht vorsichtig genug sein, damit nicht an die sauer verdienten Groschen herangegangen wird.

Da las ich eine Meldung mit einem neuen Trick: Dass Internetnutzer mails von angeblichen Kreditinstituten erhalten, ist ja nicht neu, aber nun wird von der Deutschen Bundesbank gewarnt, dass als Absender „Deutsche Bundesbank“ angegeben wird, was natürlich nicht stimmt. Die Betrüger weisen auf eine Kooperation zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und führenden Kreditkartenunternehmen hin, so wurde berichtet. Damit solle der illegale Handel mit gestohlenen Kreditkarten unterbunden werden. Ganz schön dreist, würde ich sagen!

Die Mail-Empfänger würden aufgefordert, sich auf dem in der Mail angegebenen Portal zu verifizieren – anderenfalls, so drohen die Absender, würden Datensätze gesperrt. Dabei, so die Bundesbank, handele es sich nur um einen neuen Betrugsversuch, um an die Daten der Kunden zu gelangen. Also auf keinen Fall auf solche Post reagieren, so die Bitte der Bundesbank. Und auf keinen Fall irgendwelche angeforderten PIN-Daten, Kreditkarten-Nummern oder ähnliches preisgeben!!

Da ist noch eine andere Meldung interessant, die ich las. Auch nicht neu, aber immer wieder ärgerlich! Die Internet-Experten beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnen vor immer häufiger vorkommenden  Plünderungen von Bankkonten beim Online-Banking von Hackern.

Allein im vergangenen Jahr seien 5000 Fälle bei der Polizei angezeigt worden, doppelt so viele wie im Vorjahr. Der durchschnittliche angerichtete Schaden sei mit 4000 Euro zu beziffern. Aber, so wurde berichtet, die meisten Fälle würden von den Banken ohne Anzeige geregelt. Also sei der tatsächliche Schaden wesentlich höher.

Es sei davon auszugehen, so die Experten, dass einmal die Hacker immer raffinierter würden, anderenfalls machten es aber viele Internetnutzer den Tätern einfach, weil sie ihre Computer unzureichend sicherten und, da haben wir die Aussage wie vor, zu leichtsinnig Daten von sich preisgeben!

Da kann man nur immer wieder versuchen, sehr vorsichtig zu sein. So toll die neuen technischen Errungenschaften sind, sie bergen auch neue Gefahren in sich.

Foto: manwalk / pixelio.de

Wodka – gefährlicher Trank!

Heute stieß ich auch auf eine Warnung der Thüringer Verbraucherschutzbehörde, und zwar vor Wodka der Marke Bärenkrone, der mit Menthanol verunreinigt ist. Jeder, der sich an vergangene Skandale dieser Art erinnert, wird da hellhörig. Wie man daher weiss, können Methanolvergiftungen zu Gesundheitsschäden führen und sogar tödlich wirken.

Es handelt sich um die Marken: „Excellent Vodka V 24 Original“, „Vodka AntiVirus Premium Quality“, „Premium Cosmos Vodka“, „V 24 Orignal Wodka „.

Es wird dringend davon abgeraten, den benannten Wodka zu komsumieren!!

Verbraucher und Händler, die noch im Besitz dieses Produktes sind, sollten sich unverzüglich mit der nächsten Lebensmittelüberwachung in Verbindung setzen, so wird geraten. Die oben genannten Getränke dürfen nicht mehr verkauft werden. Der Herstellerbetrieb wurde auch inzwischen geschlossen.

Bei meinen Recherchen stieß ich im Internet auf die Seite: www.cleankids.de, die alle aktuellen Rückrufe anzeigt. Außerdem gibt es, wie ich da noch weiter erfahren habe, auch die offizielle Seite, in der die Bundesländer Lebensmittelrückrufe anzeigen:

www.lebensmittelwarnung.de

Das hat mir gezeigt, dass man immer noch was Neues und Wichtiges erfährt und nie auslernt.

Foto: Bettina Hein / pixelio.de

Achtung: Rückruf von Stachelbeeren!

Wer gern wie ich diese schöne Frucht isst oder für Kuchen mit Baiser verwendet, sollte aufpassen: Gerade erfuhr ich von einem Rückruf des Lebensmitteldiscounters „Norma“. Es handelt sich um Stachelbeeren im Glas mit der Bezeichnung „Erntekrone Stachelbeere gezuckert“ (Charge ISBCE 0918600 CS -haltbar bis 31.12.2014.

Die Firma Norma gibt dazu bekannt, dass trotz strenger Qualitätskontrollen in einigen Gläsern möglicherweise Stacheln und Dornen sein könnten! Um evtl. Verletzungen im Mund- und Rachenraum auszuschließen, wird das Produkt vorsorglich zurückgerufen.

Bei Bekanntwerden seien bereits in allen Norma-Filialen die fraglichen Gläser aus den Regalen entfernt worden. Bereits gekaufte Ware könne selbstverständlich in allen Filialen gegen Rückerstattung des Kaufpreises abgegeben werden. Auch wenn kein Kassenbon mehr vorliegt, sei es kein Problem.

Die Firma Norma teilt mit, dass sie den Produktionsfehler bedaure.

Foto: Daniel Lachmann / pixelio.de

Schwer lesbare Informationen auf den Lebensmittelpackungen!

Was mich schon lange gestört hat, ist jetzt von Verbraucherschützern getestet worden: Nämlich, es ist amtlich, dass eine viel zu kleine Schrift auf den Lebensmittelverpackungen ist! Gerade ältere Menschen, die auch nicht mehr so gut sehen können, sind da schon überfordert.

Dabei ist die Lebensmittelindustrie verpflichtet, Informationen über alle Angaben auf einer Lebensmittelpackung publik zu machen. Aber das Fazit der Studie ist, dass die Verbraucher eher mit unverständlichen Informationen überfüttert werden.

90 Testpersonen wurden bei 16 Produkten gebeten,  nach Kennzeichnungen wie den Hauptzutaten, allergische Hinweise, Fettgehalt oder Verfalldatum zu sehen. Bei jedem 7.Test verlangten die Teilnehmer eine Lupe! Genauso viele konnten die Angaben überhaupt nicht lesen, vor allem, weil zu viel Text auf zu kleinem Raum auf der Packung gewesen sei. Bei 14 von den getesteten 16 Produkten war dies der Fall.

Ein Beispiel: Ein holländischer Hersteller von Überraschungseiern aus Plastik hatte auf der Verpackung die Zutaten in 26 Sprachen untergebracht!!

Nicht einmal die ab 2014 zwingend vorgeschriebene Mindestgröße von 1,2 mm sei bisher eingehalten worden, so die Experten der Verbraucherschutz-Zentrale. Besonders ältere Menschen empfinden das als unzumutbar.

Foto: Siepmann H / pixelio.de

Wintermode – Jacke oder Mantel?

WinterjackeZu Beginn der Wintersaison ändern sich natürlich auch die Sortimente der renommierten Modeläden entsprechend der vorherrschenden niedrigen Temperaturen und daher finden sich derzeit wieder die verschiedensten Jacken und Mäntel in den unterschiedlichsten Ausführungen.

Jacke oder Mantel – das ist hier die Frage. Aufgrund der ungemein breit gefächerten Auswahl steht die modebewusste Dame zumeist vor der grundlegenden Frage, ob sie sich für den kommenden Winter lieber eine hüftlange Jacke oder einen langen Mantel kaufen soll.

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Recht und Ordnung – das muss sein!

Einige interessante Gerichtsurteile, die mir auffielen, möchte ich doch gern weitergeben. Ich fand sie in verschiedenen Medien. Es gibt so manches, was da beachtenswert ist.

Erstmal etwas, das jetzt zum Herbst wieder ganz aktuelle Bedeutung erlangt: Es ist ja schon eine ganze Zeit sehr schön, aber wie lange wird es dauern, bis der Herbst nass und kalt wird. Da ist nicht nur auf der Straße besondere Vorsicht geboten. Auch als Fahrgast in Bus und Bahn sollte man vorsichtig sein, wie aus einem Urteil des OLG Bremen (Az.: 3 U 19/10) zu ersehen ist.

Da kam eine ältere Dame beim Anfahren eines Linienbusses so schwer zu Fall, dass sie mit Knochenbrüchen ins Krankenhaus musste. Ihre Versicherung verklagte die Verkehrsbetriebe auf  Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Begründung: Der Boden war bei dem nassen Herbstwetter nass und sehr rutschig. Außerdem hätte der Busfahrer die Fahrt fortgesetzt, bevor sie richtig saß, so die Aussage der Frau. Also sollten die Verkehrsbetriebe haften.

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