Kategorie ‘Verbrauchernews’

2012 – ein gutes Jahr für Brückentage

So arbeitnehmerunfreundlich 2011 war, man denke an Weihnachten und Silvester, so gut präsentiert sich 2012 für Urlaubspläne. Ich hörte schon im Familien- und Freundeskreis die Vorfreude auf die neue Urlaubsplanung. Einer sagte mir sogar, 2012 sei „das Jahr der Brückentage“.

Das lädt ja dirket zu Kurztripps ein. Da die Flugpreise gesunken sind, sind diese sowieso im Tourismustrend, habe ich gelesen. Viele ziehen (ich auch!) statt langer, teurer Fernreisen Städtereisen vor. Meist in interessanten Metropolen mit internationalem Flair, da ist das Angebot groß. Oder ein paar Wellnesstage, Badetage, Skiurlaubstage usw.

In vielen Schulen sind zahlreiche Brückentage „bewegliche“ Feiertage. Wenn Eltern also früh Urlaub einreichen, steht dem nichts im Wege. Bleibt nur noch, sich mit Kollegen und Chefs abzusprechen.

Da wäre beispielsweise das Osterwochenende, habe ich herausgefunden: Aus vier eingesetzten Urlaubstage kann man 10 Tage Urlaub am Stück machen! Oder der 1.Mai, der auf Dienstag fällt. Wenn man sich Montag und den Rest der Woche frei nimmt, hat man mit den Wochenenden neun Urlaubstage! 

Dann die üblichen: Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, wo man was anhängen kann. Da ist für Autoreisende allerdings immer das Problem, dass die Autobahnen sehr voll sind. Dann wäre der Tag der Deutschen Einheit (Mittwoch), Allerheiligen (Donnerstag), da lässt sich auch was draus machen!

Sehr arbeitnehmerfreundlich ist dieses Jahr das Jahresende: Im höchsten Fall können aus sieben eingesetzten Urlaubstagen 16 freie Tage werden, vom 22.12. bis 6.1. Offiziell sind allerdings Heiligabend und Silvester Arbeitstage, da wäre zu erörtern, ob in den Betriebsvereinbarungen usw. nichts anders geregelt ist. Sonst muss dafür Urlaub genommen werden.

Da habe ich doch kürzlich ein sehr schönes Plädoyer für Feiertage gelesen, dass ein Zeitforscher herausgegeben hat: Ohne Feiertage wäre die Welt nicht auszuhalten, sagt er, sie seien ein Dementi dafür, dass alle Zeit Geld ist.

Übrigens, wer genaue Aufstellung für die Brückentage haben will, ich habe im Internet jede Menge gesehen, bei Google – Brückentage 2012 – anklicken.

Foto: Birgit Winter / pixelio.de

Vormerken: Spartipps für 2012

Es lohnt sich, schon mal Gedanken zu machen, was man im Neuen Jahr nicht nur vielleicht besser machen kann, sondern was man auch sparen könnte. Da gibt es einiges, was sich lohnt, in Angriff zu nehmen.

Auch hierfür gibt es ein Ranking, sogar in Buchform, der Finanztest-Redaktion. Ich fand es im Zeitschriften-Shop, es ist auch unter www.test.de/shop zu finden.

Da fand ich kürzlich auch eine Aufstellung der Dinge, die als wichtig zu erachten sind. Was schon oft geraten wurde von den Experten und auch  gerade jetzt aufgrund der bevorstehenden Preiserhöhung wichtig ist: Strom- und Gasversorger wechseln. Man sollte natürlich erst mal den bisherigen mit andern vergleichen, das geht am besten im Internet: unter verivox.de oder check.24, beispielsweise. Außer den Preisen und Preisgarantien ist auch wichtig, die Kündigungsfrist zu beachten. Sie sollte nicht länger als zwei Monate sein. Ich bin bisher gut damit gefahren, zur nächsten Verbraucherzentrale zu gehen und mich beraten zu lassen. Da kann ich nur sagen, ich bin zu meiner vollsten Zufriedenheit sehr ausführlich und gut bedient worden.

Die Nebenkostenabrechnung, da sagen die Fachleute, wer bis Ende 2011 noch keine Abrechnung für 2010 bekommen hat, braucht sie nicht mehr zu begleichen. Der Vermieter kann dann keine Nachzahlung mehr verlangen:

Gesetzliche Krankenkassen: Was viele nicht wissen (ich auch nicht!), die Krankenkasse bezahlen mehr, als angenommen wird. Beispielsweise Abnehmkurse, Zahnreinigung, Auslandsreisen-Service. Es lohnt sich, sich darüber zu informieren, damit man im Bedarfsfalle der Krankenkasse gegenüber das auch geltend machen kann.

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Geschenkgutscheine zum Fest

Es ist doch oft so, dass man gern etwas schenken möchte, aber absolut unsicher ist, was. Entweder man kennt die Größe nicht, den Geschmack nicht so gut usw. Bei den Kindern und Enkeln ist es besonders schwer, wenn sie größer werden. Wer kennt sich schon in all den Computersachen aus beispielsweise. Da hat sich eine an sich gute Sache eingebürgert, nämlich der Geschenkgutschein. Diesen geben heute fast alle Geschäfte aus, sogar beim Metzger oder Konditor habe ich schon welche bestellt.

Man muss nur aufpassen, ob alles so ist, wie man sich denkt. Da wäre beispielsweise die Gültigkeit. Das ist ein häufiger Streitpunkt, der schon die Gerichte beschäftigt hat. Sie gehen grundsätzlich davon aus, dass solche Fristen zulässig sind. Nach verschiedenen Urteilen, wo es um Fristen von 10 Monaten bis zu zwei Jahren ging, auch wenn auf den Gutscheinen kürzere Fristen eingetragen waren, ist nun sicher, dass Geschenkgutscheine drei Jahre gelten. Das ist die gesetzliche Verjährungsfrist.

Allerdings kommt es natürlich darauf an, wofür der Gutschein ausgestellt ist. Wenn es sich um ein bestimmtes Theaterstück mit Datumsangabe der Vorstellung oder für einen bestimmten Spielplan handelt, geht das natürlich nicht mit den drei Jahren.

 Geld zurück. Wenn etwa der Beschenkte den Gutschein in irgendeiner Weise vergisst oder verlegt und ihn erst nach der Verjährungsfrist wiederfindet, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Geld zurückzuzahlen. Er kann die „Einrede der Verjährung“ geltend machen. Innerhalb der Frist ist es allerdings Pflicht, den Betrag bar auszuzahlen, wenn der Beschenkte nichts Passendes findet. Das geschieht allerdings abzüglich eines entgangenen Gewinnes von beispielsweise 20 Prozent, wie ich gelesen habe. War mir neu. Auch wenn der Gutschein für eine bestimmte Ware gedacht war, die ausverkauft ist.

Ähnlich ist es bei Teileinlösungen: Der Restbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern wieder ein Gutschein ausgestellt. Das kann man umgehen, wenn man gleich mehrere Gutscheine schenkt, statt einen über einen Gesamtbetrag.

Insolvenz: Es kann schlimmstenfalls einem Beschenkten passieren, dass der Händler, bevor er zum Einkaufen kommt, Insolvenz angemeldet hat. Dann geht er möglicherweise leer aus.

Alternative. Eine gute Idee, die ich schon lange anwende, ist ein selbstgebastelter Geschenkgutschein. Sozusagen um einen Geldschein herum. Etwa ein Päckchen mit Süßigkeiten und etlichen Papierschichten, zuletzt kommt dann der Geldschein zum Vorschein. Da muss man sich wohl nicht um Fristen kümmern.

Foto: Helga Hauke / pixelio.de

Reise-Geschenke zum Fest – eine Freude!

Was immer große Freude auslöst, ist eine Reise oder ein Reisegutschein zum Fest. Da wir Deutschen sowieso die Reiseweltmeister sind, liegt das doch geradezu auf der Hand.
Da habe ich doch wahrhaftig gelesen, was für ausgefallene Geschenke es dazu gibt: ein Semiar gegen Flugangst, kostet 79,50 Euro und wird deutschlandweit angeboten, nachzusehen unter: www.flypilot.de.

Oder wie wäre es mit Kosmetik für Flughafenfans, beispielsweise des Labels Uslu Airlines, gibt es mittlerweile in 180 Destinationen in über 170 Ländern. In Deutschland auch unter anderem im Departmentstore im Quartier 206 in Berlin und im Apropos in Köln. Anzuklicken unter: www.uslarairlines.com.

Was gibt es sonst Neues aus der Reisebranche, was für Buchungen wichtig wäre? Da gibt es laut den Medien die Meldung, dass viele große Anbieter für die Wintersaison nachlassende Anfragen melden. Die Verbraucher nennen als Grund oft die Verunsicherung durch die Eurokrise.

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Viele Lichter leuchten uns

Da ist mir doch gestern eine Meldung aufgefallen in den Medien und im Internet, die ich doch interessehalber weitergeben möchte. Es geht um die Weihnachtsbeleuchtung, ich schrieb ja auch darüber.

Der Oeko-Strom-Anbieter lichtblick veröffentlichte eine Studie, die besagt, dass für Weihnachtsbeleuchtung, Lichterketten und bunte Lichterdekoration in der Weihnachtszeit in Deutschlands Haushalten 500 Millionen Kilowatt-Stunden verbraucht werden.

Diese Menge reichte nach Angaben von lichtblick aus, um 140 000 Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen.

Am Heiligabend werden 8,5 Milliarden Deko-Lämpchen in den Wohnzimmern und den Fenstern leuchten. Durchschnittlich habe jeder Haushalt sechs Lichterketten und andere leuchtende Dekorationen, so die Experten.

Foto: Kurt Bouda / pixelio.de

So ein Käse – auch hier ein Rückruf !

Was sehe ich denn da? Nichtsahnend will ich meine mails aufrufen, es ist ein stürmischer Dezemberabend, 5.12., da springt mir bei den News im Internet gleich eine Meldung ins Auge! Die will ich aber gleich weitergeben.

Denn wieder wird eine Lebensmittellieferung zurückgerufen: Heute sind es Käseprodukte von „Tirol Milch Wörgl“. In einigen Käsesorten sind gesundheitsgefährdende Listerien gefunden worden. Der Hersteller hat deshalb eine Rückrufaktion gestartet. So die Angaben von www.lebensmittelwarnung.de.

Die Keime befänden sich sich laut dem Hersteller in der Rinde, nicht jedoch im Inneren der Käse. Was genau sind Listerien? Zur Aufklärung heisst es, dass diese Bakterien insbesondere bei Schwangeren, Kleinkindern und Menschen mit geschwächtem Immunsystem schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen können. Im schlimmsten Fall kann es zu lebensgefährlichen Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen kommen!

Es handelt sich um folgende Produkte: „Andreas Hofer Jubiläumskäse“ – 200 g Packung, Verfalldatum 09.02.2012, vertrieben von der Firma Heiderbeck, „Alpenmark Österreichischer Bergkäse“, 300 g Packung, Verfalldatum 28.02.2012, 05.03.2012, 06.03.2012, verkauft von Aldi-Süd, „Bergkäse“ – 430 g Packung, Verfalldatum 27.02.2012, 03.03.2012, 04.03.2012, 10.03.2012, 11.03.2012, verkauft von Aldi-Nord.

Also bitte noch mal genau hinsehen!

Foto: Rolf Handke / pixelio.de

Silvester -nicht nur ans Feuerwerk denken!

Ganz wichtig finde ich, was eigentlich auch jeder weiß, aber nicht so genau. Nämlich, dass mit dem Ablauf des Jahres auch diverse Geldangelegenheiten geregelt werden sollten. Es gibt nämlich bestimmte Termine, wo Forderungen oder auch Schulden verjähren.

Beim Stöbern in den Medien stieß ich auf interessante Fakten, beispielsweise, wenn ein Kunde eine Rechnung aus dem Jahre 2008 noch nicht oder nicht ganz beglichen hat, ist diese Forderung am 31.12. verjährt. Hier gilt eine Frist von drei Jahren. Ob der Gläubiger das nicht gewusst hat??

Auch Rechnungen von Freiberuflern, wie Ärzten oder Rechtsanwälten, verjähren nach drei Jahren. Ebenso rückständige Lohnforderungen, Mietzahlungen, Unterhaltsleistungen, die auch dem Jahre 2008 bestehen.

Aber, was ich neu gelernt habe, wie sieht es mit den Leuten aus, die das Geld zu bekommen haben? Die sollten sich, so die Experten, jetzt intensiver um ihre Forderungen kümmern! Man könne bis zum Jahresschluss dafür sorgen, dass zumindest die Verjährung „unterbrochen“ wird, so wird geraten. Das könne man beispielsweise dadurch erreichen, dass der Schuldner die Forderung anerkennt. Ganz clevere Geschäftsleute schicken beispielsweise eine Mahnung über einen höheren Betrag. Wenn dann der Schuldner antwortet, das die Summe ja anders sei, dann ist das die gewünschte „Anerkennung der Schuld“! Dann setzt die Verjährungsfrist nämlich neu ein, allerdings nicht zum Jahresende, sondern an dem Tag der Unterbrechung. (Das muss man erstmal wissen!).

Also eine normale Mahnung reicht nicht aus. Sicherer sei ein gerichtlicher Mahnbescheid, so die Fachleute. Oder natürlich eine Klage, aber auch vor Jahresende noch. Allerdings, so sind die Regeln, ist bei Ansprüchen bis zu 600 bzw. 750 Euro in den meisten Bundesländern vor dem Gang zum Amtsgericht eine Schlichtungsstelle anzurufen.

Dann gibt es die Besonderheit: Gewährleistungsansprüche wegen mangelhaften Käufen verjähren bereits nach zwei Jahren. Die Frist für gebraucht gekaufte Sachen kann auf ein Jahr verkürzt werden.

Aber dass es Ansprüche gibt, die erst nach 30 Jahren verjähren, war selbst mir als Laien schon ein Begriff: Das sind Herausgabeansprüche aus Eigentum sowie familien- und erbrechtliche Ansprüche. Auch gerichtlich rechtskräftig festgestellte Ansprüche haben eine lange Verjährung.

Ganz interessant ist die Tatsache, wer eine Forderung beglichen hat, die bereits verjährt war, ohne die „Einrede der Verjährung“ zu erheben, kann sein Geld nicht mehr zurückverlangen, so die Juristen.

Foto: Wolfgang Pfensig / pixelio.de

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