Kategorie ‘Verbrauchernews’

Wichtig für Eltern: Fa. Procter & Gamble ruft Babyplüsch Mobile zurück!

Die Fa. Procter & Gamble ruft vorsorglich ein Babyplüsch Mobile zurück, das beim Kauf von Pampers Windeln als Zugabe verteilt wurde, und zwar in der Zeit vom 26.April bis 22.Mai 2010.

Kinder könnten die Füße des Plüschtieres abreißen und in den Mund stecken. Das könnte evtl. unangenehme Folgen haben. Eltern sollten das Spielzeug sofort aus der Reichweite des Kindes nehmen. Zur Identifizierung hilft ein kleines weißes Etikett, das an der blauen Halteschleife über dem Plüschtier angenäht ist. Dort befindet sich neben dem Pflegehinweis noch folgende Angabe: “Importiert d. Smidt Imex, Batch: IM/91205/3658“.

Bei Einsendung erhalten Eltern einen Gutschein über 20 Euro von Baby Walz. Es wird gebewten, das Mobile in einem unfrankierten Umschlag an die folgende Adresse zu schicken:

Pampers Spielzeug-Rückruf
Postfach 100220
55133 Mainz

Es gibt auch eine kostenlose Hotline: 0800-1 01 21 13.

Mal etwas anderes – vor allem für Stadtkinder: Urlaub auf dem Bauernhof

Die Nachfrage nach Bauernhof-Urlaub steigt, immer mehr gestresste Städter entdecken das Landleben. Bundesweit bieten nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland etwa 15000 Landwirte Ferienunterkünfte an. Mehr als 80 Prozent der Gäste sind Wiederkehrer. Mittlerweile sind die Ferienwohnungen auf den Bauernhöfen von sehr gutem Standard. Sie werden vom Tourismusverband mit drei bis fünf Sternen klassifiziert. Auch wird das Angebot immer breiter, so die Arbeitsgemeinschaft. Es gibt den klassischen Bauernhof mit Tieren, Stall ausmisten, Traktor fahren, dann Reiter- oder Winzerhöfe, Heuherbergen für Wanderer. Manche Höfe sind schon fast wie Landhotels.

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Reisezeit – Ferienzeit – bald ist es soweit

Eine sehr interessante Studie der GlK Marktforschung ergab, dass die Deutschen in 2010 wieder mehr reisen.  Nur noch 17 Prozent wollen ganz zu Hause bleiben oder seltener und kürzer verreisen. In 2009 lag die Zahl noch bei 28 Prozent. Aber trotz dem Aufschwung an Reisen werden mehr All-inklusive-Angebote angenommen, nämlich von 38 Prozent der Urlauber.

Was nehmen die Deutschen mit? Da fand ich die Ergebnisse einer Umfrage von TNS Infratest. Standard ist natürlich: Fotoapparat, aber auch Bücher und natürlich Arzneimittel. Aber darüber hinaus ist bei jungen Leuten inzwischen selbstverständlich, das Handy mit dabei zu haben. 60 Prozent der jungen Leute zwischen 18 und 29 Jahren können darauf nicht verzichten, jeder vierte nimmt noch den Laptop mit. Die Jungen wollen auch im Urlaub nicht mehr nur abschalten, sondern   wie heißt es so schön auf Neudeutsch – Action, Fun, Events. Nach dem 30.Geburtstag ist das Handy nur noch für 34 Prozent wichtig, . Dagegen packen bei den Älteren ab 65 Jahren 37,3 Prozent einen Flaschenöffner ein! Bei den jungen Leuten nur 13,4 Prozent.

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Ärger mit der Restaurantrechnung? – was Sie beachten sollten

Ein Hinweis der Verbraucherzentrale Sachsen, die Restaurantrechnung betreffend:

Wer freudig gestimmt im Restaurant sitzt und sehr lange auf sein Essen warten muss, kann die Rechnung um 30 Prozent kürzen. Faustregel ist: Eine halbe Stunde ist im Rahmen und sollte akzeptiert werden – anderthalb Stunden oder mehr aber nicht. Kommt dann auch noch das Essen kalt oder versalzen auf den Tisch, sollte man das reklamieren. Der Wirt ist verpflichtet, den Mangel zu beheben. Weigert er sich, kann der Gast  kann er das Essen zurückgehen lassen, ohne zu bezahlen. Will er ein mangelhaftes Essen nicht zu sich nehmen, braucht er nur die Hälfte des Einkaufspreises begleichen. Auch bei der Abrechnung kann der Gast auf zügiger Bedienung bestehen. Hat er mehrfach den Kellner vergeblich gerufen, kann er an der Theke bezahlen.

Mancher wäre dann wutentbrannt geneigt, das Lokal ohne zu bezahlen zu verlassen. Davor warnen aber die Verbraucherschützer, da es als Zechprellerei ausgelegt werden könne.

Noch was zum Thema Sonnenschutz – auch durch richtige Kleidung

Die Verbraucherzentrale NRW wies darauf hin, dass nicht allein eine Sonnencreme, sondern auch die richtige Kleidung vor der Sonne schützen. Besonders wichtig ist das für Kinder. Es gibt sogar Hosen und Hemden mit speziellem UV-Schutz. Aber auch eng gewebte Kleidung und kräftige Farben lassen weniger UV-Strahlen an die Haut. Deshalb sind gerade für Kinder die leichten Gewebe aus Baumwolle und Viskose nicht so geeignet wie Polyester und Polyester-Mischstoffe.

Noch was zum Thema: Spezielle Kleidung mit UV-Schutz. Es gibt für diese Kleidung ein Prüfverfahren mit harten Kriterien. Um die Prüfung nach „UV Standard 801“ zu bestehen, wird ein T-Shirt nass gemacht, gedehnt und mehrmals gewaschen. Für das Siegel „Nach australisch-neuseeländischem Standard“ (ASNZW 4389 1996) durchläuft die Kleidung das UV-Prüfverfahren nur fabrikneu. Es fehle damit der Hinweis, wie gut sie auch nass oder gedehnt schützt.

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Sonnenbräune auf natürliche Art

Was bei Sonnenmilch zu beachten wäre!

Nun  kommt die Zeit der Sonnenanbeter. „Öko-Test“ rät, auf Produkte der Naturkosmetik-Hersteller zurück zu greifen, weil diese auf mineralische UV-Filter chemischer Art verzichten. Bei 25 Untersuchungen unterschiedlicher Sonnencremes wurde festgestellt, dass viele Herstelle chemische UV-Filter aus verschiedenen Substanzen mischen. Diese könnten wie ein Hormon wirken. Es hat sogar wissenschaftliche Studien hierzu gegeben, die besagen, dass solche Substanzen in den Körper gelangen können und sogar in der Muttermilch nachweisbar sind. „Öko-Test“ empfiehlt besonders Kinder und Schwangeren, Produkte mit rein mineralischen Filtern zu verwenden, also am besten Naturkosmetik.

Außerdem enthielten einige der von „Öko-Test“ untersuchten Produkte auch bedenkliche Inhaltsstoffe, wie PEG/PEG-Derivate, die die Haut für Fremdstoffe durchlässiger macht. Sonnenmilch von Nivea und Lancaster enthielten zudem Duftstoffe, die evtl. Allergie auslösen könnten.

Achtung bei Waschmaschinenwerbung im Internet

Die Verbraucherzentrale hat festgestellt, dass viele Anbieter von Waschmaschinen im Internet unrichtige Angaben über die Energieeffizienz der Geräte machen. Zum Beispiel spricht man in einer Werbung von Energieeffizienzklasse A+, dabei gibt es nur die Kennzeichnung von A bis G. Die Bezeichnung A+ oder A++ gibt es nur bei Kühl- und Gefriergeräten. Dadurch wird es so dargestellt, als sei die Waschmaschine sparsamer. Es wurden beispielsweise auch Waschmaschinen angeboten mit der Aussage:„30 Prozent sparsamer als Energieeffizienz-Klasse A.“Dabei wird nicht geklärt, auf welchen Basiswert sich die Ersparnis bezieht, so die Verbraucherzentrale. Der Käufer glaube, dass der Verbrauch unter dem Grenzwert von A liege.

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