Was stören uns die Fensterrahmen, sie sind richtig vergilbt. Ebenso der Teppichboden, er ist durchgelatscht. In den eigenen vier Wänden möchte man schon manchmal eine Renovierung starten. Das ist sehr lobenswert, aber Achtung, Mieter müssen aufpassen. Es ist nicht alles ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt. (Obwohl der sich doch freuen sollte!)
Also, das war kürzlich in einer Zeitschrift aufgeführt: Sogenannte Schönheitsreparaturen können ohne Okay des Eigentümers durchgeführt werden. Das wären das Ausbessern herkömmlicher Abnutzungserscheinungen wie Tapezieren oder Verputzen von Dübellöchern. Auch dürfen die Türen innerhalb der Wohnung, Heizkörper und die Innenseite der Fenster ohne weiteres neu gestrichen werden. Bei der Farbauswahl hat der Vermieter kein Mitspracherecht. Es darf sogar ruhig grell werden; etwaige Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Selbst beim Auszug muss nicht unbedingt geweißt werden. Der Vermieter darf aber hier einigermaßen neutrale Farben verlangen.
Teppichböden dürfen noch ohne Erlaubnis des Eigentümers ausgetauscht werden. Aber für einen Eingriff in die Bausubstanz, etwa das Verlegen neuer Bodenfliesen, braucht man grünes Licht vom Vermieter. Dazu gehören auch Arbeiten am Mauerwerk, wie das Aufstemmen von Wänden. Dem muss ausdrücklich zugestimmt werden. Andernfalls kann verlangt werden, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
Aber bei behinderten Mietern muss der Vermieter den notwendigen Maßnahmen, wie das Einbauen eines Lifts, zustimmen!
Grundsätzlich ist noch wichtig, wenn man über umfangreiche Renovierungsarbeiten nachdenkt, zuvor mit dem Vermieter über eine evtl. Abschlagszahlung im Falle eines Auszuges zu sprechen. Denn man investiert ja als Mieter Geld und steigert durch die Renovierung den Wert der Immobilie. In der Regel lässt sich auch über die Höhe der Mietzahlungen einiges regeln. (Beispiel: Jemand hat in der Wohnung einen alten Kamin ausgebaut, mit dem Vermieter wurde vereinbart, als Gegenleistung sechs Monate keine Miete. So wurde die schwere Arbeit honoriert. -Im Bekanntenkreis geschehen!)
Foto: magicpen / pixelio.de

Eva
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Allmählich haben sich englische Begriffe überall in unsere Sprache eingebracht, ob das Werbung ist, Politik, und vieles mehr. Man geht nicht mehr zum Friseur, sondern zum „hairdresser“, der Dachdecker empfiehlt „Roofing“, Manager, Supervisor, usw. usw.
Wie gern bringt man doch vom Urlaubsort ein Souvenir mit. Erstens ist man in Kauf- und Urlaubslaune, zweitens hat man Zeit, sich umzusehen, drittens könnte man ja vielleicht ein Schnäppchen machen!
Wie oft steht man im Supermarkt und überlegt, ob das Gemüse oder die Früchte, die man kaufen möchte, auch wirklich frisch sind. Nicht jeder hat ja die Möglichkeit, morgens auf den Markt zu gehen.
Dank neuer Braumethoden schmeckt es heute besser denn je. Also, die eingefleischten Bedenken können überwunden werden. Sportler können vor allem davon profitieren. Aber auch so, es kann dann ruhig mal ein Glas mehr sein!
Die Stiftung Warentest hat 25 Wässer mit Fruchtgeschmack in acht Sorten getestet. Das Ergebnis im Labor: Nur sechs Produkte schneiden befriedigend ab, sechs sind mangelhaft. Für alle aber ist festzustellen: Frucht – Fehlanzeige!