Kategorie ‘Frauenleben’

Schlossherrin für ein Wochenende

Wer hätte nicht schon mal davon geträumt, in einem Schloss zu residieren? Es hat nun mal ein besonderes Flair, ist von alter Geschichte umwoben. Wenn man die Augen schließt, kann man sich die Freifräulein in ihren Reifröcken beim Menuett vorstellen, die Herren bei der Jagd mit Hörnerklang. Natürlich auch die Heerschar der Bediensteten, die emsig die Fasanen zubereiten und nicht zuletzt das Schlossgespenst!

Mein Mann und ich hatten das Glück, an einem schönen Juniwochenende von Barbara und Dieter in ein wunderschönes westfälisches Wasserschloss eingeladen zu werden. Nun will ich lieber gleich dazu sagen, dass es nicht die eigentlichen Schloßherren waren, sondern liebe Freunde, die eine sehr schöne Wohnung auf dem Schlossgelände haben. Wieso Wohnung auf dem Schlossgelände?
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Der Urlaubsplan – oft ein Problem im Betrieb

Nun ist die langersehnte Urlaubszeit wieder da oder in greifbare Nähe gerückt. Dabei ist es üblich, ob Großunternehmen oder kleine Firmen, dass der meist zum Jahresbeginn aufgestellte Urlaubsplan regelt, wann wer in Ferien gehen kann. Ich erinnere mich an jahrelange heiße Debatten im Kolleginnenkreis, bis alle zufrieden waren. (Es ist bei der Verfasserin schon einige Jahre her, aber noch sehr präsent.) Dann treten oft die Fälle ein, dass unvorhersehbare Ereignisse eine Änderung verlangen. Erkrankt der Arbeitnehmer, so ist der Chef zur Verlegung des Urlaubs verpflichtet. Es können auch andere triftige Gründe persönlicher Art, Sterbefall o.ä. eine Änderung nötig machen.

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Kosmetik: Kleine Pinselkunde

Wie überall ist es auch im Bad nicht unvermeidbar, dass sich Keime finden und vermehren. Naturgemäß auch bei den Kosmetikutensilien. Dabei sind besonders die Pinsel anfällig. Die Kosmetikutensilien ( neudeutsch: Beauty-Accessoires), besonders die Pinsel sollten ein-bis zweimal in der Woche gereinigt werden. Mit Wasser und wenn man es genau machen will, einem spreziellen Pinselreiniger. Da sollten Sie sich im Fachgeschäft das entsprechende Präparat besorgen.

Nach der Reinigung die Pinsel gut ausspülen und ausdrücken. Zum Trocknen so legen oder stellen, dass die restliche Feuchtigkeit schnell und gut entweichen kann. Dann werden Sie auch lange Freude daran haben und die Investition macht sich bezahlt.

Frauen auf dem Land geht es schlechter

Zum Verständnis, Frauen auf dem Land geht es nicht grundsätzlich schlechter. Das Landleben hat auch seine großen Vorzüge. Bessere Luft, schöne Landschaft usw. Hier geht es ums Geldverdienen!

Eigentlich geht seit 1975 der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern zurück. Doch noch immer verdienen Frauen auf dem Land deutlich weniger als Männer. Lt.IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsförderung bekamen im Jahre 2004 in ländlichen Gebieten Frauen mit gleicher Ausbildung, gleicher Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit sage und schreibe 25 Prozent weniger als Männer. In den Großstädten betrug die Differenz dagegen „nur“ rund 15 Prozent. Experten erklären sich das damit, dass Frauen sich meist um Haushalt und Familie kümmern müssen und daher einen schlecht bezahlten Arbeitsplatz in Wohnortnähe eher akzeptieren. In der Großstadt dagegen hätten die Frauen mehr Auswahl zwischen verschiedenen Arbeigebern und könnten sich so den Arbeitsplatz mit den besten Konditionen aussuchen.

Blondinen – diesmal nicht bevorzugt!

Haben Sie diesen Alptraum auch schon mal gehabt, dass Ihrem Figaro die Frisur und/oder besonders die Haarfärbung misslingt? Hoffentlich ist es Ihnen noch nicht real passiert! Häufig ist das Werk aber nur eine „Geschmacksfrage“. Anbei einige wirklich schwere Fälle, die beim Friseur passiert sind und bis vor ein Gericht gelangten.

In einem Fall hatte die Friseuse die Blondierung für eine Kundin nicht nur auf die Haare, sondern auch an einer Stelle versehentlich die Kopfhaut erwischt. Es gab leider eine fünf mal fünf Zentimeter große Verätzung der Haut, an der keine Haare mehr wachsen konnten. Die Kundin zeigte den Inhaber des Salons an und forderte 20 000 Euro Schmerzensgeld! Sie führte an, dass nun ihre „Heiratschancen „ gesunken seien. Das schien dem Gericht doch reichlich überzogen, sie auch nicht „entstellt“, wie sie anführte, sondern man sieht die Stelle nur, wenn die Haare dort angehoben werden. Das Gericht verurteilte den Friseur zu 5000 Euro. (Landgericht Coburg; Az: 21 O 205/09.

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